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Vollansicht: Marco beraubt Mario???!!!???
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Grenzgaenger
ZITAT(FeelX @ 28. Oct 2003, 23:54 )
ich glaube eher nicht, denn die Anwälte werden dann wohl eher sagen, dass das Teil vom Mario nachgemacht ist... Es gibt ja keinen Beweis, das seins das erste war...

Diesbezüglich geistert in der Presse und diversen Foren immer wieder der Tip herum, eine Demo-CD (am besten mit "Sourcefiles" wie FL, Cubase, Reason oder was auch immer, und die hat Mario laut eigenen Angaben ja) - bevor's an irgendwelche Labels geschickt wird - an sich selbst eingeschrieben (!) und versiegelt (!!) schicken und das Paket nie öffnen. Bei Rechtsstreitigkeiten steht dann am Paket ein Datum anhand dessen sich überprüfen lässt was zuerst da war (Original oder Cover) und das reicht meist (in Verbindung mit den "Sourcefiles") als Indiz für die Bestimmung des Urhebers. Am besten das Paket von einem Notar öffnen lassen.
Das ist meiner Meinung nach ziemlich effektiv als "Beweismittel".

@Derrick:
Ich glaube es muss sehr wohl für jede Coverversion beim Eigentümer des Copyrights (dem Urheber oder dem Label dem er es verkauft hat) eine Zustimmung eingeholt werden. Copyright heisst ja: wer hat das Recht über die "Verwertung" des Werkes zu bestimmen? Sicher keiner der an der Schaffung des Werkes nicht beteiligt war. Wie das genau bei Remixes ist weiß ich allerdings nicht, weil da ja auch ein schöpferischer Akt dazwischensteht der auf dem Ursprungswerk aufsetzt.
Aber du hast recht, eine genauere Definition was wirkich rechtlich abgeht sollten wir jedenfalls mal abchecken. Interessiert mich auch brennend...
Grenzgaenger
ZITAT(sideshow_mel @ 29. Oct 2003, 10:00 )
ich würd an seiner stelle die plaTTE einfach auf seinem eigenen label noch rausbringen!!!! xmas.gif

Und dann hat er gleich eine Klage von Marco am Hals wenn der behauptet es wäre seins...Wäre nach so einer Aktion nicht verwunderlich.
Derrick S
ZITAT(Grenzgaenger @ 29. Oct 2003, 10:15 )
@Derrick:
Ich glaube es muss sehr wohl für jede Coverversion beim Eigentümer des Copyrights (dem Urheber oder dem Label dem er es verkauft hat) eine Zustimmung eingeholt werden. Copyright heisst ja: wer hat das Recht über die "Verwertung" des Werkes zu bestimmen? Sicher keiner der an der Schaffung des Werkes nicht beteiligt war. Wie das genau bei Remixes ist weiß ich allerdings nicht, weil da ja auch ein schöpferischer Akt dazwischensteht der auf dem Ursprungswerk aufsetzt.
Aber du hast recht, eine genauere Definition was wirkich rechtlich abgeht sollten wir jedenfalls mal abchecken. Interessiert mich auch brennend...

dazu hab ich das hier gefunden:

ZITAT
Etwas verwirrender wird es, wenn das Werk gegenüber dem Original verändert wird. Bei klassischer Musik ist das beispielsweise dann der Fall, wenn Beethovens fünfte Symphonie für Akkordeonorchester bearbeitet wird. Bei Popmusik sind das Coverversionen.

Hier wird grundsätzlich zwischen beiden Musikarten unterschieden. Bei Werken, die von der GEMA als "klassisch" eingestuft werden, ist für eine solche Bearbeitung die schriftliche Genehmigung des Urhebers oder seiner Erben erforderlich - außer wenn der KOmponist mindestens 70 Jahre tot ist.

Bei Popmusik ist das Einholen einer solchen Genehmigung nicht erforderlich. Von einem veröffentlichten Popsong kann jeder ohne weiteres beliebige Coverversionen machen, muss dann aber halt nur Tantiemen (über die GEMA) an die Urheber für jee Aufführung bzw. jeden Tonträger zahlen.


also wirds bei techno auch nicht anders sein..

das ist aber leider auch der grund warum so viele schlechte coverversionen momentan im umlauf sind crazy.gif

und weiter:

ZITAT
Ein anderes Thema ist es allerdings, wenn es nicht um eine Coverversion geht, sondern Elemente einer konkreten Aufnahme übernommen werden - sog. Samples z.B. Hier muss ab einem bestimmten Wiedererkennungsgrad die Genehmigung eingeholt werden. Plattenfirmen haben hierfür spezielle "Sample Clearing"-Abteilungen, die diese Genehmigungen klar machen. Was allerdings im urheberrechtlichen Sinne Wiedererkennungswert hat, ist nicht exakt festzulegen und immer wieder Bestandteil von Rechtsstreiten. Eine Faustregel: handelt es sich um erkennbare Melodieelemente, muss die Genehmigung eingeholt werden. Dreht es sich ausschließlich um Sounds, dann nicht. Berühmtes Beispiel: vor einigen Jahren versuchten Cameo, Urheberrechte für die Verwendung eines einzigen Hihat-Schlages aus "Word Up" einzuklagen - und sie sind damit gescheitert. Obwohl man eben diesen einen Sound in vielen Songs eindeutig identifizieren kann.


in österreich wirds nicht viel anders sein

zum geistigen Ideenschutz gibts folgendes:

Der Iddenschutz:

Bloße Ideen sind urheberrechtlich nicht schutzfähig, weil eine Idee keine Werkqualität besitzt.

Der Ideenlieferant ist genausowenig Urheber oder Miturheber wie der Auftraggeber oder Besteller eines Werkes. Ein "geistiger" Diebstahl ist daher unmöglich.

Einzige Ausnahme: Ideen oder Anregungen sind schon soweit konkretisiert worden, das sie bereits ein Werk darstellen.

dieser punkt scheint mir durchaus intressant happy.gif

mehr dazu gibts hier
Grenzgaenger
Also bedeutet das jetzt daß ich Covers machen darf, aber das damit verdiente Geld z.T. an den Künstler bzw. die Verwertungsgesellschaft abführen muss? Wundert mich, aber ich lasse mich gerne belehren.

Bin jetzt zwar noch mehr verwirrt als vorher aber trotzdem mal danke für die Aufklärung. Das Buch sollte ich mir besorgen.
Derrick S
ZITAT(Grenzgaenger @ 29. Oct 2003, 12:31 )
Also bedeutet das jetzt daß ich Covers machen darf, aber das damit verdiente Geld z.T. an den Künstler bzw. die Verwertungsgesellschaft abführen muss? Wundert mich, aber ich lasse mich gerne belehren.

Bin jetzt zwar noch mehr verwirrt als vorher aber trotzdem mal danke für die Aufklärung. Das Buch sollte ich mir besorgen.

so seh ich das auch, covern darf man

einen teil der kohle streicht jedoch die GEMA ein

man braucht sich eh nur die ganzen popstars, superstars und ötzis und dancefloorrecken anhören, die haben sicher nicht angefragt ob sie dürfen. (für ihr komplettes album streichen sie dann aber reichlich kohle ein)
Shark T.
also meine Meinung zu dem Thema: Sauerei, dass der Zaffarano den Track geklaut hat. Gehört hab ich ihn das erste mal vor etwa einem Jahr, also ist das ganze schon eine ältere Geschichte. Und wenn einer meint, dass der Mario Ranieri scheisse produziert, soll er das ruhig meinen! Wenn mal schon der Herr Zaffarano auf seine Ideen zurückgreifen muss, muss ja doch was hinter dem Mann stecken. Seine Produktionen sind teilweise schräg, verspielt, manche einfach hartes Gedresche, das man gut, aber auch schlecht heissen kann. Faktum ist, dass Mario Ranieri einer der im Moment wenigen österreichischen Djs ist, die international releasen (ja kommts mir jetzt nicht mit anderen Beispielen, weil ich weiss ja, dass es noch andere gibt)

Alsoauch von mir ein schönes großes rotes : Fuck You
DEFEX
kurz grundsätzlich, weil einige begriffe hier durcheinander gekommen sind....:

A) Coverversionen sind NICHT zustimmungspflichtig --> man kann jederzeit z.B. ne melodie nachsingen und dann veröffentlichen - man muss nur angeben von wem sie original stammt und tantiemen abführen - bzw. der originalkünstler bekommt sie dann dafür von der GEMA...
andersrum - niemand kann verhindern, dass von seinem track ne coverversion gemacht wird...

B) das ganze gilt, solange keine samples aus dem original mit eingebaut werden....
sobald originalsamples mit dabei sind braucht man die freigabe des rechtinhabers....
--> man muss sich mit original-künstler/plattenfirma vor veröffentlichung nen deal ausmachen, sonst hat man ganz schnell nen prozess am hals....

meist wirds dann halt erst mal ein whitelabel...
und wenns blöd läuft, gehts einem dann so, wie erdbeerlimes mit madhouse....
wobei in dem fall ja wieder die version von erdbeerlimes B war und madhouse dann A daraus gemacht haben - eben die stimme von der madonna grottenschlecht nachsingen lassen haben....

ok ich schweiffe ab... crazy.gif


im fall vom mario isses auf alle fälle definitiv keine Coverversion!!!


zum thema.... zafferano war noch nie meins puke.gif
Derrick S
ZITAT(SiB @ 31. Oct 2003, 5:50 )
im fall vom mario isses auf alle fälle definitiv keine Coverversion!!!

ja, da hasste nat. recht, man hört ja auch die samples deutlich raus.

das mit den coverversionen war nur grundsätzlich zu dem Thema, wissen sicher die wenigsten das man keine Erlaubnis braucht.
Jenny
*lol* also das thema ist doch wirklich ein alter hut und ich frage mich was sowas überhaupt in einem öffentlichen forum zu suchen hat? entweder der "geschädigte" unternimmt selbst etwas oder er laßt es bleiben. aber da in aller öffentlichkeit anschuldigungen zu machen und zu schimpfen halte ich für unrichtig. withstupid.gif

allgemein bleibt zu sagen daß es immer das risiko gibt von großen plattenfirmen abgezockt zu werden, vor allem wenn man demos auf cd verschickt. zusätzlich gibt es sagen wir mal 6 milliarden menschen auf der welt, und da kann es durchaus einmal vorkommen daß zwei gleichzeitig ein und dieselbe idee haben.

und in diesem fall haben sowieso beide "gestohlen", weil selber gemacht hat da auch keiner was. ist allerdings auch so üblich in der "danceundtechnoverwertungsindustrie" tounge.gif
Zardoz
Hey, das geht ja rund hier!
"Guest", wohl ein "Freund" vom Zaffarano hat da ein schönes Eigentor geschossen. Respekt an Mario für sein gelassenes Statement.
Viele irrtümliche Behauptungen zur rechtlichen Situation wurden ja schon richtiggestellt. Nun meine 2 cents:
Mario hat sein Demo an Media und an mich geschickt. An Media wohl, weil Mauro Picotto da einen Ranieri-Remix einer Nummer von mir (Kraftfeld) auf eine Mix-Cd genommen hat. Gleich hab ihm mitgeteilt, dass das wohl hochriskant war, weil der Mailänder Dance - Mafia niemals zu trauen ist, das war schon immer so und mit tausend Beispielen zu belegen. (By the way - so fiel mir der ironische Projektname "The Milano Brothers" für die Coop von C. Just und mir ein.)
Mir gefiel Marios Track aber sehr, trotz der etwas harschen Drums (eben Mario-style), und ich habe Mario nahegelegt, den Media-Vertrag nicht zu unterschreiben, weil er sonst wohl nie Kohle sehen würde. Wir haben versucht, den Track 100% legal rauszubrigen (auf Giant Wheel bzw. evt. Sublabel) - nur leider war die Freigabe der Samples trotz aller Bemühungen nicht zu bekommen. (wie so oft, z.B. "bye bye berlin" -giant wheel 1)
Klar denkt man jetzt: man hätts einfach als Bastard-Bootleg (illegal) rausbringen sollen, auf eigenes Risiko und mit dem Gefühl, dass das Blur ja nicht kratzen sollte.
Ich habe ja schon jede Menge eigene Erfahrungen mit Bootlegs, Coverversionen, geklärten und ungeklärten Samples und Bearbeitungen. Für mich ist es so, dass es neben der klaren rechtlichen Situation auch noch eine moralische Ebene gibt, und da gibts leider in der Musikszene genug Leut ohne jedes Gerechtigkeitsempfinden.
Eine bittere Taufe für Mario - und ein Armutszeugnis für den ahnungslosen und beleidigenden "Guest" und seinen "Freund" Zaffarano.
Schöne Grüsse, Clemens Neufeld (Räuber Hotzenplotz)
marioranieri
ZITAT(Zardoz @ 31. Oct 2003, 11:26 )
Hey, das geht ja rund hier!
"Guest", wohl ein "Freund" vom Zaffarano hat da ein schönes Eigentor geschossen. Respekt an Mario für sein gelassenes Statement.
Viele irrtümliche Behauptungen zur rechtlichen Situation wurden ja schon richtiggestellt. Nun meine 2 cents:
Mario hat sein Demo an Media und an mich geschickt. An Media wohl, weil Mauro Picotto da einen Ranieri-Remix einer Nummer von mir (Kraftfeld) auf eine Mix-Cd genommen hat. Gleich hab ihm mitgeteilt, dass das wohl hochriskant war, weil der Mailänder Dance - Mafia niemals zu trauen ist, das war schon immer so und mit tausend Beispielen zu belegen. (By the way - so fiel mir der ironische Projektname "The Milano Brothers" für die Coop von C. Just und mir ein.)
Mir gefiel Marios Track aber sehr, trotz der etwas harschen Drums (eben Mario-style), und ich habe Mario nahegelegt, den Media-Vertrag nicht zu unterschreiben, weil er sonst wohl nie Kohle sehen würde. Wir haben versucht, den Track 100% legal rauszubrigen (auf Giant Wheel bzw. evt. Sublabel) - nur leider war die Freigabe der Samples trotz aller Bemühungen nicht zu bekommen. (wie so oft, z.B. "bye bye berlin" -giant wheel 1)
Klar denkt man jetzt: man hätts einfach als Bastard-Bootleg (illegal) rausbringen sollen, auf eigenes Risiko und mit dem Gefühl, dass das Blur ja nicht kratzen sollte.
Ich habe ja schon jede Menge eigene Erfahrungen mit Bootlegs, Coverversionen, geklärten und ungeklärten Samples und Bearbeitungen. Für mich ist es so, dass es neben der klaren rechtlichen Situation auch noch eine moralische Ebene gibt, und da gibts leider in der Musikszene genug Leut ohne jedes Gerechtigkeitsempfinden.
Eine bittere Taufe für Mario - und ein Armutszeugnis für den ahnungslosen und beleidigenden "Guest" und seinen "Freund" Zaffarano.
Schöne Grüsse, Clemens Neufeld (Räuber Hotzenplotz)

he he clemens - wusste gar net daß du dich auch in diesen foren herumtreibst - thx für deine anteilnahme biggrin.gif
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