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> Vollstipendium - Kriterien, nach wievielen Jahren?
Luminary
Beitrag 27 Apr 2007, 08:34
Beitrag #21


Eye-Q † 2002-2007
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Stimmt, habe ich vergessen, dass die SST vom Fach abhängig sind *ups*

Wegen der Zuverdienstgrenze: wäre mir neu. Oder meinst du zusammen mit dem Stipendium? Dann kommst halt zusammen auf knapp über 14000€/Jahr. Naja, egal ich bekomms und hoffe das bleibt so.

Gerade geschaut, ist nach wie vor so: Die Höchststudienbeihilfe für Selbsterhalter/innen beträgt € 7.272,- jährlich (ergo 606€) und wenn man höhere Einkommen hat verringert sich das Stipendium (edit: wie ich gerade sehe ist die Zuverdienstgrenze wo das Stipendium noch nicht verringert wird sogar 7195€).

Der Beitrag wurde von Somnambulist bearbeitet: 27 Apr 2007, 08:36
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G-point
Beitrag 27 Apr 2007, 08:37
Beitrag #22


dis:[Eased]
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Wobei das mit den 5000€auch eine eigene Sache ist! Es ist nämlich nicht so, dass man für das gesamte Jahr nicht mehr als 5000 dazuverdienen darf, sondern für jedes Kalenderjahr innerhalb des Bewilligungszeitraumes, also stets 2 Semester, 5000 € nicht überschritten werden dürfen. Das bedeutet dann, wie in meinem Fall, darum weiß ichs ja, wo ich den Zeitraum von September 06 bis August 07 bewilligt habe, dass ich von Sept.-Dez. 06 5000€ schachern und von Jän.-Aug.07 5000€ schachern darf, ohne irgendwelche Abzüge zu erhalten!

Hab ich nach langer Fragerei auch endlich so erklärt bekommen, dass ich mir das jetzt merk! Abgesehen davon ist diese Regelung sowieso die Bessere, weil man in summe 10000 netsch dazuverdienen könnte, wenns zeitlich gut aufgeteilt ist!
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BassSteppa
Beitrag 27 Apr 2007, 12:21
Beitrag #23


SnareCoreCrackHead
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ZITAT(irina derevko @ 27 Apr 2007, 03:15 ) *
is denn studienbeihilfe das gleiche wie kinder/familienbeihilfe ??


nein, steht ja dick und fett studienbeihilfe da! ausserdem ist eine studium das gleiche wie ein kind/familie?! eben...

hast leicht an schlechten tag gehabt heut ha?! alle 5min ein unnötiger post...

Der Beitrag wurde von BassSteppa bearbeitet: 27 Apr 2007, 12:23
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Dreschflegl
Beitrag 27 Apr 2007, 12:40
Beitrag #24


Hardcoreposter
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studienbeihilfe wird jährlich in einem topf neu definiert und jede/r der ansucht wird geprüft und bekommt je nach einkommen der eltern, von einem selbst, ob man verheiratet ist, der partner was verdient usw...
einen betrag

machen die wenigsten -> selber schuld

Der Beitrag wurde von sonderseichn bearbeitet: 27 Apr 2007, 12:41
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irina derevko
Beitrag 3 May 2007, 13:33
Beitrag #25


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QUOTE(BassSteppa @ 27 Apr 2007, 13:21 ) *
nein, steht ja dick und fett studienbeihilfe da! ausserdem ist eine studium das gleiche wie ein kind/familie?! eben...

hast leicht an schlechten tag gehabt heut ha?! alle 5min ein unnötiger post...



wie reizend dass sich hier jemand gedanken macht,
ob mein tag gut oder schlecht verlaufen ist :-)
du scheinst ja ein ganz charmanter mensch zu sein! (IMG:style_emoticons/default/cool.gif)
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Ben Free
Beitrag 7 May 2007, 09:31
Beitrag #26


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Gibt es das Studium denn nicht in Abendform? Hab mir das mit dem Selbsterhalterstipendium auch überlegt, allerdings hätte ich im Vergleich zu jetzt weniger bekommen, daher hab ich mich für ein Abendstudium an ner FH entschieden! Es ist zwar sehr zeitintensiv, da es ja neben der Arbeit und Freundin herläuft aber es klappt mit ein wenig Disziplin!
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Crayfish
Beitrag 23 May 2007, 10:23
Beitrag #27


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ZITAT(Steve 82 @ 23 May 2007, 11:02 ) *
es geht doch nicht um drogen!!! aber ein paar biere wirst auch sicher du trinken oder?
den restalkohol darf mann nicht unterschätzen!!!



ich habe zirka ende august 2008 meine 4 jahre fürs selbsterhalter gearbeitet und habe vor im oktober08 ein studium zu beginnen. gibts für den antrag aufs selbsterhalter eine frist? kann ich es schon vorher beantragen? kann ich das im september auch noch machen?

Der Beitrag wurde von Crayfish bearbeitet: 23 May 2007, 10:24
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Luminary
Beitrag 23 May 2007, 10:29
Beitrag #28


Eye-Q † 2002-2007
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Du kannst (da es sich ums WS 08/09 handelt) zwischen September (glaube ich, sicher aber ab Oktober) und Mitte Dezember ansuchen. Falls du es zB Dezember machst, bekommst du es rückwirkend vom September weg.
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Crayfish
Beitrag 23 May 2007, 10:30
Beitrag #29


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also muss ich das nicht schon im frühjahr machen. *beruhigt bin *

will nämlich net dann noch ein jahr länger warten *gg*


gibts sonst noch was zu beachten beim antrag?
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Luminary
Beitrag 23 May 2007, 19:40
Beitrag #30


Eye-Q † 2002-2007
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Beachten? Zumindest mal das was auf deren HP angegeben ist. Falls die nochwas wollen werden sie dich das wissen lassen. Das wichtigste ist halt zumindest mal den Antrag gestellt zu haben.

Ich glaub ich habe es hier schon geschrieben, aber meine Bearbeitung hat fast genau 2 Monate gedauert (weil ich noch was nachsenden musste). Vom letztmöglichen Antragstermin (15.12.06) bis Mitte Feber. Dafür rückwirkend vom Sept 06 ausbezahlt bekommen (IMG:style_emoticons/default/smile.gif)
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Crayfish
Beitrag 11 Sep 2008, 09:03
Beitrag #31


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so: jetzt wirds endlich soweit!

kann mir jemand sagen wie man dieses " selbsterhalter-Stipendium" jetzt genau beantragt? was brauch ich alles dazu usw....???
irgendwie ist das ganze nicht so leicht durchschaubar (IMG:style_emoticons/default/sad.gif)

danke für jede hilfe (IMG:style_emoticons/default/wink.gif)


mfg t.
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