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> Vollstipendium - Kriterien, nach wievielen Jahren?
BassSteppa
Beitrag 26 Apr 2007, 08:25
Beitrag #1


SnareCoreCrackHead
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hätte da mal eine frage an euch:

hab letztes jahr meine matura in der HTL für hochbau absolviert und nun arbeite ich schon seit einem jahr als sanitärtechniker fürs LKH-klagenfurt... mache das aber vorwiegend, um geld zu sparen und dann so in etwa 3 jahren mein studium an der FH für MultiMediaArt in salzburg zu finanzieren.

ich habe vor ein paar jehren schon mal gehört, dass man nach 3 jahren vollarbeit (38,5h/woche) um ein VOLLSTIPENDIUM ansuchen kann, das sich dann auf eine monatliche summe von 400-800 euro belaufen könnte, falls man es bekommt und die leistung damentsprechend an den tag gelegt wird.

nun zu meiner frage:

Gibt es dieses Vollstipendium? und wenn ja, welche kriterien muss man erfüllen und wie hoh kann es ausfallen?

wäre sehr dankbar für infos, da es sich ja schließlich um meine zukunftsplanung handelt und ich nicht ewig in dieser firma versauern möchte... (IMG:style_emoticons/default/wink.gif)

vielen dank und schöne grüße roman
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bronckhorst
Beitrag 26 Apr 2007, 08:29
Beitrag #2


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ja, dieses stipendium gibts!
heißt selbsterhalterstipendium, freunde von mir kriegens.
bin mir nicht sicher ob du 3 oder 4 jahre gearbeitet haben mußt vorher, danach hast du wieder jeder "normale" student anspruch für mindeststudiendauer +1 Toleranzsemester pro Abschnitt.
Soweit ich weiss liegt dieses Stip einheitlich bei ca. 700.-/Monat.
Schau mal rein bei www.stipendium.at. Dort erfährst sicher alles.
Viel spass bei der hirnwixerei /biggr/
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BassSteppa
Beitrag 26 Apr 2007, 09:10
Beitrag #3


SnareCoreCrackHead
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danke vielmals!! auf www.stipendium.at hätt ich auch kommen können, aber wies scheint hatte ich schon zuviel hirnwixxerei... (IMG:style_emoticons/default/wink.gif)

für weitere infos bzw. erfahrungsberichte bin ich natürlich dankbar!

grüße
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Crayfish
Beitrag 26 Apr 2007, 09:14
Beitrag #4


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ich arbeite auf das vollstipendium hin 14 monate gehn mir noch ab! (IMG:style_emoticons/default/wink.gif) dann hab ich meine 4 jahre beinand!





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S.DOT ™
Beitrag 26 Apr 2007, 09:15
Beitrag #5


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Meines Wissen sind es 4 Jahre und es beläuft sich ca. auf die oben erwähnten 700€, jedenfalls bekommen diesen Betrag 2 Freunde von mir.
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Delegoano
Beitrag 26 Apr 2007, 09:17
Beitrag #6


Delegoano
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4 Jahre ohne Unterbrechung beim selben AG ?
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Crayfish
Beitrag 26 Apr 2007, 09:17
Beitrag #7


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aja wennst ein bauernkind bist bekommst das volle stipendium sofort!!!!
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bronckhorst
Beitrag 26 Apr 2007, 09:18
Beitrag #8


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http://www.stipendium.at/stbh/170.html

genau kriterien gibts hier
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Crayfish
Beitrag 26 Apr 2007, 09:18
Beitrag #9


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ZITAT(Delegoano @ 26 Apr 2007, 10:17 ) *
4 Jahre ohne Unterbrechung beim selben AG ?



4 jahre selbsterhalter


dazu zählen ( arbeitslosen (wenn man anspruch darauf hat), zivildienst/heer, arbeit(vollzeit))
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portcitycat
Beitrag 26 Apr 2007, 09:51
Beitrag #10


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wichtig ist auf alle fälle, dass man davor noch nie studienbeihilfe bezogen hat - damit hab ich s mir nämlich leider verbockt (IMG:style_emoticons/default/crazy.gif)
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Delegoano
Beitrag 26 Apr 2007, 09:58
Beitrag #11


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also angenommen, ich hab vorher studiert, wie das ja auch der Fall ist und habe Familien/Studienbeihilfe bezogen, schließt mich das aus ?
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portcitycat
Beitrag 26 Apr 2007, 10:05
Beitrag #12


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QUOTE(Delegoano @ 26 Apr 2007, 10:58 ) *
also angenommen, ich hab vorher studiert, wie das ja auch der Fall ist und habe Familien/Studienbeihilfe bezogen, schließt mich das aus ?



nein dann kannst du's leider vergessen - hab mich da genaustens informiert und sobald (egal wann) du einmal studienbehilfe bezogen hast - ist das selbsterhalterstipendium gestrichen
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Delegoano
Beitrag 26 Apr 2007, 10:08
Beitrag #13


Delegoano
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schade... jetzt kann ich mir mein Feminismus-Studium in die (seit gestern rasierten) haare schmieren.... (IMG:style_emoticons/default/laugh.gif)
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portcitycat
Beitrag 26 Apr 2007, 10:10
Beitrag #14


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QUOTE(Delegoano @ 26 Apr 2007, 11:08 ) *
schade... jetzt kann ich mir mein Feminismus-Studium in die (seit gestern rasierten) haare schmieren.... (IMG:style_emoticons/default/laugh.gif)



(IMG:style_emoticons/default/tounge.gif)


(IMG:style_emoticons/default/lookaround.gif)
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BassSteppa
Beitrag 26 Apr 2007, 10:36
Beitrag #15


SnareCoreCrackHead
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werd von minute zu minute informierter (IMG:style_emoticons/default/wink.gif) dankeschön!

heißt das, dass ich ab dem zeitpunkt wo ich die matura in meinen händen halte vier jahre auf den tag arbeiten / mich selbst erhalten muss, bevor ich anspruch auf ein stipendium habe? oder zählt das auch, wenn ich vor der vollendeung der matura mich schon selbst erhalten habe (aber u.a. mit kindergeld...)??
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Crayfish
Beitrag 26 Apr 2007, 10:41
Beitrag #16


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ZITAT(BassSteppa @ 26 Apr 2007, 11:36 ) *
werd von minute zu minute informierter (IMG:style_emoticons/default/wink.gif) dankeschön!

heißt das, dass ich ab dem zeitpunkt wo ich die matura in meinen händen halte vier jahre auf den tag arbeiten / mich selbst erhalten muss, bevor ich anspruch auf ein stipendium habe? oder zählt das auch, wenn ich vor der vollendeung der matura mich schon selbst erhalten habe (aber u.a. mit kindergeld...)??

es geht um die jahre die du sozialversichert bist , bzw ein eigenes einkommen hast!!

Der Beitrag wurde von Crayfish bearbeitet: 26 Apr 2007, 10:42
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BassSteppa
Beitrag 26 Apr 2007, 10:54
Beitrag #17


SnareCoreCrackHead
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verstehe! thx (IMG:style_emoticons/default/thumbs-up.gif) echt dankbar so ein forum!!
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irina derevko
Beitrag 27 Apr 2007, 02:15
Beitrag #18


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QUOTE(portcitycat @ 26 Apr 2007, 11:05 ) *
nein dann kannst du's leider vergessen - hab mich da genaustens informiert und sobald (egal wann) du einmal studienbehilfe bezogen hast - ist das selbsterhalterstipendium gestrichen


is denn studienbeihilfe das gleiche wie kinder/familienbeihilfe ??
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Luminary
Beitrag 27 Apr 2007, 07:49
Beitrag #19


Eye-Q † 2002-2007
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Hauptkriterium ist:
48 Monate in denen man sich selbst erhalten haben muss (müssen NICHT am Stück gearbeitet worden sein; Präsenzdienst zählt dazu)

Familienbeihilfe zählt nicht als Stipendium oder sowas. Falls man noch in das Alter fallen würde wo man Familienbeihilfe bekommt, fällt die Summe des Selbsterhalters dementsprechend (aliquot) niedriger aus.
Jährliche Zuverdienstgrenzen: 7272€ (oder sowas; nicht zeitabhängig, d.h. man kanns übers Jahr verdienen oder alles auf einmal).
Man muss 14 Semesterstunden in 2 Semestern machen. (für Studienanfänger gibts allerdings einige andere Kriterien).
Sofern sies nicht erhöht haben ist das Maximum eigentlich 606€/Monat (eben die 7272€ übers Jahr verteilt) und man bekommt die Studiengebühr - ÖH Beitrag zurück.
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KayoZ
Beitrag 27 Apr 2007, 07:58
Beitrag #20


.::1|1,4|2|2,8|4|5,6|8|11::.
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ZITAT(Somnambulist @ 27 Apr 2007, 08:49 ) *
Jährliche Zuverdienstgrenzen: 7272€ (oder sowas; nicht zeitabhängig, d.h. man kanns übers Jahr verdienen oder alles auf einmal).
Man muss 14 Semesterstunden in 2 Semestern machen. (für Studienanfänger gibts allerdings einige andere Kriterien).


die 2 sachen stimmten so nicht....
du kannst auf knappe 13000€ im jahr kommen,
also irgendwas bei 5xxx dazuverdienen

sie semesterstundenanzahl variiert von studium zu studium -->
du machst also bwl, publizistik, oder psycho *g*

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