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technoboard.at _ Suche/Biete/Tausche _ elektriker an board?

Geschrieben von: ataraxia 20 Apr 2005, 11:25

vielleicht kann mir ja von euch jemand weiterhelfen; meine fragen sind (glaub ich) eh nicht besonders fachspezifisch?

also: in meiner wohnung war letztens der elektriker. dieser hat die steckdosen überprüft und festgestellt, dass die anlage veraltet ist und dass keine schutzschalter vorhanden sind.

nun meine frage: WELCHE GEFAHREN KÖNNEN DADURCH ENTSTEHEN? wär es möglich, relativ risikofrei zu leben,wenn ich das nicht erneuern lasse? ich hab mir sagen lassen,dass dadurch zB der pc kaputt werden kann und ich den dann nicht ersetzt bekomme, weil ich davon wusste und dafür verantwortlich bin, dies erneuern zu lassen. aber für diesen fall gäbe es doch eine pc-leiste und ein verlängerungskabel mit sicherungen?
welche risiken sind sonst noch gegeben bei einem nicht vorhandenen schutzleiter? ich würd mir diesen erneuerungs-und wochenlangen lärmstress wirklich gerne ersparen...

danke im voraus!

Geschrieben von: Fobs 20 Apr 2005, 12:19

Also generell müsst die Steckleiste schon Schutz bieten. Aber ich glaube trotzdem nicht, daß das so ne riesen Arbeite wäre die Steckdosen zu wechseln... Ich bin aber kein Elektriker....

Geschrieben von: Zulu 20 Apr 2005, 12:24

klingt für mich nach brandgefahr...

wenn zuviel saft auf der leitung ist kommts zu einem kabelband der sich dann rasch ausbreiten kann.

Geschrieben von: ataraxia 20 Apr 2005, 12:52

ZITAT(Fobs @ 20. Apr 2005, 11:19 )
Aber ich glaube trotzdem nicht, daß das so ne riesen Arbeite wäre die Steckdosen zu wechseln...

es müssten angeblich die gesamten elektroleitungen erneuert werden, nicht nur die steckdosen. dies kann man oberirdisch oder unterirdisch machen lassen. bei zweiterem würd der spass ca 3 wochen dauern und die wohnung wäre in dieser zeit unbewohnbar...danach gehört wieder ausgemalt usw...
wenn mans oberirdisch machen ließe, würds etwa ne woche dauern.

trotzdem danke schon mal für eure antworten!

brandgefahr klingt ja weniger gut...:-(

den elektriker selber möcht ich nicht fragen,weil sich seine antwort in erster linie an seinem eigenen gewinn orientieren wird.

Geschrieben von: B. 20 Apr 2005, 13:41

ZITAT(ataraxia @ 20. Apr 2005, 12:25 )
also: in meiner wohnung war letztens der elektriker. dieser hat die steckdosen überprüft und festgestellt, dass die anlage veraltet ist und dass keine schutzschalter vorhanden sind.

Ich schätze mal er meint damit den FI-Schalter (=Fehlerstromschutzschalter). Der ist im Prinzip eine Sicherung, die "fliegt", wenn im Stromkreis der Wohnung ein Kurzschluß oder eine sonstige Überlastung vor liegt.
Normalerweise gibt es ja auch noch "kleine" Sicherungen, die bei Gefahr raumweise den Strom abschalten, der FI-Schalter ist dazu einfach die "große" Sicherung.

Falls du dir nicht sicher bist, ob das gemeint ist, schau einfach mal in den Sicherungskasten welche Schalter darin vorhanden sind.

Was passieren kann, wenn du keinen FI-Schalter hast?
Das banalste Beispiel ist folgendes: dir fällt der Fön in die Badewanne -> FI-Schalter würde den Strom abschalten, du kommst mit dem Leben davon. Ohne FI-Schalter fließt der Strom weiter und du brätst. Nicht so schön.

Oder es kommt zu einer Stromspitze, wodurch auch immer verursacht, die die Netzteile deiner elektronischen Geräte bruzeln würde. Der FI-Schalter würde abschalten und Schäden verhinden bzw. auf ein Minimum begrenzen. Ohne FI-Schalter darfst du der Versicherung erklären, warum du eine komplett neue Ausstattung haben willst.

Die Steckdosen sind in der Angelegenheit noch das geringste Problem und wären auch leicht austauschbar.


Edit: 3 Wochen zum Aufstemmen, alte Leitungen raus, neue rein, wieder verputzen? Wohnst du in einem Schloß? Also das kommt mir sehr großzügig veranschlagt vor.
Es sei denn er hat einberechnet, daß pro Woche nur an 3 Tagen vormittags gearbeitet wird. Oder du hast Wände aus Granit, die irrsinnig schwer aufzustemmen sind.
Aber gut, ich bin kein Elektriker und es ist nur meine Einschätzung, daß das einfach nicht so lange dauern kann.

Edit 2: Frag am besten noch einen anderen, wie er die Lage und Dauer der Arbeiten einschätzt.

Geschrieben von: dj AcidGreen/Acidrecords 20 Apr 2005, 13:46

ähm


wenn du in einer wohnung wohnst ..... und mieter bist ... hat dies der vermieter zu zahlen ;-)

Geschrieben von: KayoZ 20 Apr 2005, 14:10

is bei mir auch schon etwas länger her...

spannungsspitzen fängst auch nicht mit nem FI ab, vorallem, weil sie ja auch im stromkreis entstehen können... von endgeräten ausgehen und sich ausbreiten...

auf jeden fall kannst jegliche leistungen von versicherung, ob haushalts - od. zusatz vergessen, sollte dieser zustand weiter in deiner wohnung herrschen!

http://forum.electronicwerkstatt.de --> da solltest nachfragen!

Geschrieben von: KayoZ 20 Apr 2005, 14:11

ZITAT(dj AcidGreen/Acidrecords @ 20. Apr 2005, 13:46 )
ähm


wenn du in einer wohnung wohnst ..... und mieter bist ... hat dies der vermieter zu zahlen ;-)

nein...

Geschrieben von: ataraxia 20 Apr 2005, 14:20

ZITAT(dj AcidGreen/Acidrecords @ 20. Apr 2005, 12:46 )
wenn du in einer wohnung wohnst ..... und mieter bist ... hat dies der vermieter zu zahlen ;-)

ja, weiß ich. aber unsere vermieterin ist ne arme, angeschlagene frau mit geldproblemen. deshalb hätt ich ihr das gern erspart, wenns nicht wirklich nötig wär. und mir wollt ich natürlich den stress ersparen.
andererseits gehört das sowieso früher oder später gemacht wies ausschaut. also dann am besten sofort.

confused.gif


@kayoZ: Nein? warum nein?

Geschrieben von: DjElectro 20 Apr 2005, 15:14

Also ich bin Elektriker. Mir streuben sich immer wieder die Haare wenn ich erfahre das es noch immer Installationen gibt die keinen Schutzleiter haben.
Weis ja nicht wie gross deine Wohnung ist. aber 3 Wochen kliengen doch etwas viel.
Würde mal mit max. 2 Wochen für alles rechnen.
Das Elektrische würde ich schon von einem Fachmann machen lassen. Aber für den Rest wie alles wieder zumauern und ausmalen kann man ja Freunde organisieren um Geld zu sparen.

Geschrieben von: dj AcidGreen/Acidrecords 20 Apr 2005, 15:22

@ KayoZ


was nein ???


für instandhaltungs dinge und dazu gehört dies auch .....

der vermieter zuständig. brauch ma garned weiterreden .. > gesetzes lage in österreich ;o)

thumbs-up.gif wink.gif

Geschrieben von: X-Tribe 20 Apr 2005, 19:06

Hallo!
Also ich bin auch ausgelernter Elektriker!
Bei Brand usw. durch deine "defekte"elektrik wird dir auch keine Haushalts versicherung was bezahlen!
Und mein rat wäre lass dir alles neu machen!!
Interessant wäre gibt es eine erdung bei deinen steckdosen und leitungen usw.?
Welche art Kabel sind unterputz verlegt?
Wie gross ist die Wohnung bitte das der 3 wochen braucht?
lg. wink.gif

Geschrieben von: djelectro 20 Apr 2005, 19:25

schätz mal das diese Wohnungsinstallation wirklich schon sehr alt sein muss, weil eben ohne Schutzleiter. da der Elektriker ja gemeint hat das alle Leitungen raus müssen, schätz ich mal das wahrscheinlich diese alten Bergmannrohre drinnen sein werden, die wirklich raus gehören. und da ist dann nix mit nachziehen der Erde.

Geschrieben von: ataraxia 20 Apr 2005, 19:30

die wohnung ist 67m² groß. die beiden anderen fragen kann ich leider nicht beantworten. blush.gif
dafür hab ich selbst noch eine:
unserer vermieterin gehört die wohnung, seit dieses haus erbaut wurde. wäre aber nicht trotzdem die hausverwaltung, bzw der hausbesitzer zuständig für die neuanschaffung?

Geschrieben von: NemoX 20 Apr 2005, 20:22

heisst das jetzt ihr habt eine nullung mit sicherungen? (@ mitlesende elektriker) dagegen spricht eigentlich nichts...

Geschrieben von: Shark T. 20 Apr 2005, 21:10

Ich bin zwar kein Elektriker, aber Elektrotechnik Ingenieur. Im Prinzip gibts ja die verschiedensten Netzformen. Was Hier vorliegt dürfte einfach an alte herkömmliche Verkabelung mit Nullung, sein, also Schutzleiter und Nulleiter sind nich aufgetrennt. Abgesichert, dürfte si noch mit alten Schraubsicherungen sein, ansich Nichts schlechtes ist, aber halt bei einem Fehler muss die Sicherung gewechselt werden. Was der Elektriker vielleicht auch meinte ist, wohl, dass wahrscheinlich auch kein FI (Fehlerstromschutzschalter) vorhanden ist. Das heisst: wennst du in die Steckdose greifst, pickts dir eine und Nichts schaltet aus, weil beim realtiv hohen ohmschen Widerstand deines Körpers (+vielleicht noch trockene Hände und Schueh mit Gummisohlen) die Schraubsicherug nicht auslöst.
Aus Gründen deiner persönlichen Sicherheit, würde ich auf jeden Fall das Ganze erneuern lassen. Und mit den arbeiten hat der Elektriker schon recht. Da erstens mal früher andere Kabelschläuche verwendet wurden (meist aus Metall) und obendrein die Farben der einzelnen Leitungen nicht der heutigen Norm entsprechen und somit bei einer Änderung nicht drin bleiben dürfen, muss er alles tauschen! D.H. alte Leitungen rausstemmen, neue Dosen setzen, Kabel einziehen, Neue Sicherungkasten montieren usw.
Eine andere gefährliche Sache ist folgende, da die Erdung gleichzeitig der Nulleiter ist (PEN leiter heisst der, das Netz heisst TNC), hast beim Bruch des PEN Leiters bei nur einem eingeschalteten Verbaucher auf jedem geerden Metallteil (Kühlschrank, Ofen, usw usf) die volle Spannung also 230Volt anstehen.
eine andere eher technische Sache ist folgende: Wenn ein solches TNC Netz einseitig belastet wird (wird bei dir so sein, weil, wahrscheinlich alles an einer PHASE hängt) und du alles einschaltest (Waschmaschine, Kühlschrank, Ofen usw usf) hast auf dem PEN Leiter einen hohen ausgleichsstrom und wenn der zu groß wird, brennt dir die Bude ab, weil der Leiter nicht abgesichert ist und im Regelfall sind die zu kein dimensioniert, weil früher kein Elektriker so große Leistungen gerechnet hat, wie wir sie heute haben....

wahrscheinlich zu viel Fachchinesisch, aber ich habs ned unterlassen können.

Fazit raus mit dem Kack und in Wahrheit sollte es dein Vermieter zahlen!

mfg Shark T.

Geschrieben von: Alpha600 21 Apr 2005, 01:27

Vielleicht darf ich jetzt als Nachrichtentechniker erkläreren wofür der FI gut ist. Er ist eben nicht nur die grosse Sicherung für die kleinen oder so ...

Die ganze Wohnung ist normalerweise ein Stromkreis. Das heißt der ganze Strom der rein geht kommt auch wieder raus. Wenn das nicht der Fall ist, weil z.B. sich jemand mit seinen Fingern in den Stromkreis einschalten möchte und Strom über den Boden ableitet ist die Differenz zwischen rein und raus nicht mehr 0 und genau dann fliegt der FI. Findet sich auch wie üblich in Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/FI

Damit ist der FI eine von mehrere Sicherungsarten. In der Wohnung hat man dann normalerweise noch die "normalen Sicherungen" gegen zuviel Strom. Und dann ist ein ganzes Haus auch gegen Spannungsspitzen wie Blitzeinschlag gesichert bzw. paranoide haben Überspannungsschutz vor ihren heiklen PCs.

Nun genug "Starkstrom" wink.gif

b4n

Geschrieben von: soundfreak 21 Apr 2005, 06:41

evt. findest aus deim bekanntenkreis noch wen, der da das mal anschaun kann.
hört sich aber auf jedenfall danach an, das ganze auszutauschen.
paar versch. anbote einholen - somit sollte der preis doch halbwegs ok sein.

Geschrieben von: KayoZ 21 Apr 2005, 08:02

ZITAT(dj AcidGreen/Acidrecords @ 20. Apr 2005, 15:22 )
was nein ???
für instandhaltungs dinge und dazu gehört dies auch .....
der vermieter zuständig...

ok...

Geschrieben von: daalb 21 Apr 2005, 10:39

ZITAT(KayoZ @ 21. Apr 2005, 8:02 )
ZITAT(dj AcidGreen/Acidrecords @ 20. Apr 2005, 15:22 )
was nein ???
für instandhaltungs dinge und dazu gehört dies auch .....
der vermieter zuständig...

ok...

ja. das muss definitv der mieter zahlen!

Geschrieben von: dj AcidGreen/Acidrecords 21 Apr 2005, 11:54

na genau ....


geh erkundigts euch vorher lieber mal ... wacko.gif


INSTANDHALTUNG

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch haben grundsätzlich die VermieterInnen dafür Sorge zu tragen, dass die Wohnung in einem ordnungsgemäßen, bewohnbaren Zustand ist. Unter diese Instandhaltungspflicht fällt alles, was zur Wohnung gehört - Türen und Fenster, Elektro- und Sanitärinstallationen, Fußböden, Decken und Wände, aber auch Keller, Treppenhaus und Speicher.

Kommen die VermieterInnen ihrer Instandhaltungspflicht nicht nach, dann können früher oder später Wohnungsmängel auftreten - undichte Türen und Fenster, feuchte Wände, Ausfall der Heizung, kein Licht im Flur - das sind nur einige Beispiele. Detaillierte Informationen hierüber enthält der Ratgeber Wohnungsmängel.

VermieterInnen müssen solche Mängel auf eigene Kosten beheben. Weder Reparaturen noch erhaltende Maßnahmen (auch nicht die Neuanschaffung z. B. eines defekten Boilers, wenn der alte nicht reparierbar ist) gelten als Modernisierung; die Kosten dürfen also nicht auf die MieterInnen umgelegt werden. Eine Modernisierung liegt erst dann vor, wenn die Ausstattung der Wohnung über den bisherigen Zustand hinaus verbessert wird (z. B. Isolierfenster statt einfach verglaste, siehe hierzu Ratgeber Modernisierung).

Ausnahmen: In einigen Ausnahmefällen sind MieterInnen zur Beseitigung von Schäden verpflichtet und müssen für die Kosten aufkommen, und zwar

bei selbst verschuldeten Schäden; bei Schönheitsreparaturen (Tapezieren, Streichen), wenn dies im Mietvertrag steht;
unter bestimmten Umständen bei Kleinreparaturen.

Vorsicht bei Kleinreparaturen

In vielen Mietverträgen ist vereinbart, dass MieterInnen für kleinere Reparaturen (z. B. bis 70 €) selbst aufkommen müssen. Insbesondere Klauseln in älteren Mietverträgen (bis ca. Ende 1988) sind unwirksam. Gültig sind nur Klauseln, die sich auf Einrichtungen beschränken, die von MieterInnen ständig benutzt werden (Türklinken ja, Licht im Speicher nein) und in denen außer der Einzelfallsumme auch eine angemessene Jahreshöchstsumme genannt wird. Angemessen ist eine Summe zwischen 150 und 200 € oder 8 bis 10 % der Jahresmiete.

Fehlen solche präzisen Angaben, dann würden nach Meinung der Gerichte MieterInnen unangemessen benachteiligt: Sie könnten dann nicht mehr erkennen, was im schlimmsten Fall auf sie zukommt. Die Klausel verstößt dann gegen "Treu und Glauben" und ist insgesamt ungültig. Die Folge: MieterInnen brauchen auch für Kleinreparaturen gar nichts zu zahlen! Näheres siehe Ratgeber Mietvertragsklauseln.

Instandhaltungskostenpauschale

Bei Sozialwohnungen sind die VermieterInnen berechtigt, eine Pauschale für die Instandhaltungskosten in der Wirtschaftlichkeitsberechnung zu berücksichtigen. Sie beträgt im Jahr pro qm Wohnfläche:

7,10 € für Wohnungen, die bis 22 Jahre alt sind,
9,00 € für Wohnungen, die bis 23 bis 32 Jahre alt sind,
11,50 € für Wohnungen, die mehr als 32 Jahre alt sind.

Dazu kommen noch einige Zu- und Abschläge:
0,20 € Abschlag in Wohnungen mit gewerblicher Wärmelieferung (Wärmecontracting);
1,00 € Zuschlag in Häusern mit Aufzug;
1,05 € Abschlag, wenn der Mieter die Kosten für Kleinreparaturen trägt;
8,50 € Zuschlag pro qm, wenn der Vermieter die Kosten für Schönheitsreparaturen trägt (das ist aber sehr selten).

Was tun bei Mängeln?

Sind die VermieterInnen ihrer Instandhaltungspflicht nicht nachgekommen und sind Mängel aufgetreten, haben MieterInnen verschiedene Rechte. Sie können

die Instandsetzung verlangen;
die Miete mindern;
zusätzlich Miete einbehalten;
eventuell Schadensersatz verlangen;
unter bestimmten Voraussetzungen zur Ersatzvornahme schreiten, d. h. die Schäden auf eigene Rechnung begleichen und die Kosten hierfür zurückverlangen;
eventuell (fristlos) kündigen.

Geschrieben von: ataraxia 21 Apr 2005, 15:01

lieber dj AcidGreen/Acidrecords: danke für deine ausführliche aufklärung. deine antwort ist somit schon mehr oder weniger meiner nächsten frage vorausgeeilt.
es ist nämlich folgendes passiert: wollte jetzt endgültig meiner vermieterin mitteilen, dass sie alles nötige einleiten soll. ihre antwort: "das mach ich sicher nicht. diese leitungen haben 53 jahre keine probleme gemacht, dann werden sie bei ihnen auch keine probleme machen. und wie kommen sie darauf, dass was passieren soll? wieso sollten sie abbrennen? müssen sie halt aufpassen"

*lach* *zerkugel* aja...wie dumm von mir...wieso denn irgendwelche sicherungsmaßnahmen ergreifen,wenn man auch so aufpassen kann...dass ich da ned selber drauf kommen bin...*kopfschüttel*
naja. auf jeden fall wars das mit dem guten verhältnis. sachliche argumente meinerseits bewirken gar nix.
scheint, als müsst ich mal wieder rechtliche schritte einleiten?

die gute würde sich eher neue mieter suchen, als die leitungen erneuern zu lassen. ich bezweifel jedoch,dass sie diesen krieg gewinnen wird. na das kann noch lustig werden.

irgendwelche juristen an board? biggrin.gif confused.gif

Geschrieben von: dj AcidGreen/Acidrecords 21 Apr 2005, 15:13

wink.gif gehst du da >

http://wien.arbeiterkammer.at/pictures/d16/Mietrecht_fuer_Mieter2004.pdf


das ist für wien wird aber bei dir nicht anders sein.

habe noch einen weiteren punkt gefunden. es kommt auch auf den miettyp an.

ob typ 1,2 od.3

je nachdem sind andere rechtszenarien.

generell gilt aber das der vermieter zuständig ist.


ansonnsten > an den konsumentenschutz / arbeiterkammer und im allerschlimmsten fall an help tv oder wie das beim orf da heisst wenden.
die info ist dann gratis ;o)


greets

Geschrieben von: ../[._/ 21 Apr 2005, 16:09

gibts da nicht so ne klausel, dinge in der wand sind sache des vermieters und alles außen liegende nicht

wäre zumindest bei unserem gasdurchlauferhitzer so gewesen, zwar hat unser hausbesitzer noch einen neuwertigen zuhaus ghabt und ihn uns zu kommen lassen somit keine kosten unsererseits, hätte er aber nicht müssen wurde uns gesagt (hab mich dann nicht weiter informiert)
gleich wie ich mich um das service dieses durchlauferhitzers kümmern muss, tu ich das nicht bin ich selbst schuld also wenn kaputt selber zahlen,
unsere vormieter haben jahrelang diese wartung ignoriert und es wäre unser pech gwesen hat man uns erklärt

Geschrieben von: LEKI 21 Apr 2005, 16:42

nur zur Aufklärung FI != Sicherung
Der Fehlerstromschalter schaltet dann ab wenn irgendwo der strom nicht über den nulleiter sondern über die Erdung abfließt.
Klassischer Fall wenn der Fön in die Badewanne fällt.

Hat also ganz eine andere Schutzfunktion als eine Sicherung.

Edit: hab die zweite Seite übersehen (da hat das eh schon wer erklärt)

Geschrieben von: DjElectro 21 Apr 2005, 17:07

wer jetzt genau für die bezahlung der kosten aufkommen muss, weis ich jetzt auch nicht genau, vermute aber mal der vermieter.
aber sollte jetzt ein unfall mit dieser alten anlage passieren, haftet der betreiber dieser anlage und das ist der mieter einer wohnung!

Geschrieben von: Alpha600 21 Apr 2005, 17:28

Vor jedem kleinen oder grossen Unglück hat jemand gesagt "bisher ist nichts passiert - warum sollte es in Zukunft". Durch diese Aussage ist man also relativ wenig geschützt. Du solltest deiner Vermitterin klar machen, dass es keine bitte mit vielleicht sondern eine Aufforderung ist. Öfters wirken die Zauberworte "sonst rechtliche Schritte".

b4n

Geschrieben von: NemoX 21 Apr 2005, 17:40

die frage ob die wohnung einen FI hat oder nicht wurde eigentlich noch nicht eindeutig beantwortet. wenn es eine nullung mit FI ist gibt es eigentlich keinen Grund die Leitungen zu erneuern. sonst wohl eher schon...

Geschrieben von: Shark T. 22 Apr 2005, 13:44

ZITAT(NemoX @ 21. Apr 2005, 18:40 )
die frage ob die wohnung einen FI hat oder nicht wurde eigentlich noch nicht eindeutig beantwortet. wenn es eine nullung mit FI ist gibt es eigentlich keinen Grund die Leitungen zu erneuern. sonst wohl eher schon...

hast aber trotzdem nich die selbe Sicherheit wie bei einem TNC-S Netz (Pen Leiter vorm FI in Erdung und Nullleiter aufgetrennt) mit FI: angenommen du greifst vo mia aus beim Glühbirne wechseln irgendwie blöd auf die Phase und greifst gleichzeitig den geerdeten Lampenschirm an, da schaltet nix aus, weil Lampenschirm das Selbe wie der Nulleiter ist.
Oder du hast einen Bruch des PEN Leiters und somit am Gehäuse einer Maschine die volle Spannung anstehen und greifst drauf... Ich würd mich nicht drauf verlassen, dass die Mauern gut genug leiten, dass genug Strom zum Trafosternpunkt abfließt um den FI ansprechen zu lassen(eine kleine Differenz lässt er ja zu, da sonst Kapazitive Entladungen gegen Erde auch schon ins Gewicht fallen würden, oder Thema Einschalten einer Induktivität, wo der Strom nicht gleich der Spannung folgt...), weil das Gros des Stroms läuft über ne andere Erdung zurück zur Einspeisestelle Selbiges gilt für einen hochohmigen Masseschluss
Und eben das Thema, dass die PEN Leiter früher zu knapp dimensioniert wurden und reihenweiser Häuse abgebrannt sind, wies mal Waschmaschinen und Öfen gehabt haben...

also Fazit: Raus mit dem Zeugs! Lebensgefahr

mfg Shark T.

Geschrieben von: NemoX 22 Apr 2005, 14:25

shit ich hab auch eine nullung, mit FI, in meiner wohnung. schweb ich jetzt in lebensgefahr?

baaa.gif

Geschrieben von: Shark T. 22 Apr 2005, 15:28

ZITAT(NemoX @ 22. Apr 2005, 15:25 )
shit ich hab auch eine nullung, mit FI, in meiner wohnung. schweb ich jetzt in lebensgefahr?

baaa.gif

normal ned tounge.gif ausser einer der dummen zufälle tritt ein

Geschrieben von: NemoX 22 Apr 2005, 16:00

http://www.afacancocuk.com/Haberler/Guvenlik/Elektrik/images/elektrik_1.gif

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