ZITAT
Student siegt vor Gericht: Keine GEZ-Gebühr für private Internet-PCs
Die seit 2007 geltende allgemeine Gebührenpflicht für Online-Rechner gerät weiter ins Wanken. So hat das Verwaltungsgericht Münster in einem jetzt bekannt gegebenen Urteil entschieden, dass der private Besitz eines internetfähigen Computers allein nicht automatisch für den Einzug von Rundfunkgebühren herangezogen werden kann (heise.de).
Die 7. Kammer gründete ihren Beschluss größtenteils auf die gleichen Argumente wie zuvor das Verwaltungsgericht Koblenz. Demnach kann bei "neuartigen Empfangsgeräten" wie PCs, UMTS-Handys oder sogar internetfähigen Kühlschränken aus dem bloßen Vorhalten dieser Apparate nicht direkt auf eine Nutzung für den Rundfunkempfang geschlossen werden.
Denn durch einer Studie zum Nutzungsverhalten im Internet kam heraus: Im Jahr 2007 haben nur 3,4 Prozent der "Onliner" und 2,1 Prozent der Gesamtbevölkerung ab 14 Jahren täglich Radio über das Internet gehört.
Auftraggeber der Studie: Die durch GEZ-Gebühren finanzierten Sender ARD und ZDF.
http://www.heise.de/newsticker/Richter-kip.../meldung/116992
Die seit 2007 geltende allgemeine Gebührenpflicht für Online-Rechner gerät weiter ins Wanken. So hat das Verwaltungsgericht Münster in einem jetzt bekannt gegebenen Urteil entschieden, dass der private Besitz eines internetfähigen Computers allein nicht automatisch für den Einzug von Rundfunkgebühren herangezogen werden kann (heise.de).
Die 7. Kammer gründete ihren Beschluss größtenteils auf die gleichen Argumente wie zuvor das Verwaltungsgericht Koblenz. Demnach kann bei "neuartigen Empfangsgeräten" wie PCs, UMTS-Handys oder sogar internetfähigen Kühlschränken aus dem bloßen Vorhalten dieser Apparate nicht direkt auf eine Nutzung für den Rundfunkempfang geschlossen werden.
Denn durch einer Studie zum Nutzungsverhalten im Internet kam heraus: Im Jahr 2007 haben nur 3,4 Prozent der "Onliner" und 2,1 Prozent der Gesamtbevölkerung ab 14 Jahren täglich Radio über das Internet gehört.
Auftraggeber der Studie: Die durch GEZ-Gebühren finanzierten Sender ARD und ZDF.
http://www.heise.de/newsticker/Richter-kip.../meldung/116992
ob AT dies nun auch abkupfert?