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technoboard.at > Producing & DJing > allgemeine Fragen rund ums DJing und Produzieren
DropSky
Hallo alle zusammen,

kann mir einer von euch erklären inwiefern man eine z.B. im öffentlichen Radio
ausgestrahlte werbung einfach so samplen darf und wann ich mir ne genehmigung
vom komponisten holen muss bzw. wo das sample aufhört und der remix anfängt.

vielen dank für eure hilfe

dropsky
Digital Affinity
ZITAT(DropSky @ 13. Sep 2005, 16:11 )
Hallo alle zusammen,

kann mir einer von euch erklären inwiefern man eine z.B. im öffentlichen Radio
ausgestrahlte werbung einfach so samplen darf und wann ich mir ne genehmigung
vom komponisten holen muss bzw. wo das sample aufhört und der remix anfängt.

man darf sowas nur machen wenn man die rechte dazu hat (vom label bzw vom produzenten) egal wie viel man davon sampelt ,nur mal so was remixen kann in die hose gehen.. confused.gif
aber wenn es nur so für dich und deine freund machst dann is es sicher wurscht wink.gif
DropSky
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Dann möchte ich nur wissen wie sich das unsere Regierung einmal vorstellt:

Land Salzburg
Elektronik Land Ausschreibung.
Werden sicher mehr Tracks abgegeben die dann Probleme bereiten könnten.

Werd einmal den Komponisten kontaktieren vielleicht kann man ja miteinander reden.
caTekk
ZITAT(Digital Affinity @ 13. Sep 2005, 18:06 )
egal wie viel man davon sampelt

Stimmt nicht ganz ... wenn die Samples genug verfremdet sind oder in ihrer Anordnung etwas neues ergeben kann dir keiner was anhaben ... ansonsten würde Akufen ja schon längst hinter Gittern sitzen tounge.gif

Wo die Grenze liegt zwischen darf man und darf man nicht kann ich allerdings auch ned sagen, wird dann in den meisten Fällen eh vor Gericht entschieden closedeyes.gif

In der De:Bug war mal ein Intressanter Beitrag wo´s um dieses Thema im Hip hop Bereich ging !
Digital Affinity
ZITAT(caTekk @ 13. Sep 2005, 18:06 )
ZITAT(Digital Affinity @ 13. Sep 2005, 18:06 )
egal wie viel man davon sampelt

Stimmt nicht ganz ... wenn die Samples genug verfremdet sind oder in ihrer Anordnung etwas neues ergeben kann dir keiner was anhaben ... ansonsten würde Akufen ja schon längst hinter Gittern sitzen tounge.gif

naja dann darf es halt keiner mehr erkennen alien.gif bzw "der gesampelte" unternimmt nix.. (is ja auch schon vorgekommen weil er/sie "stolz" war von freaks gesampelt zu werden)
eigengrau
Das mit dem "wenn ich nur ein kleines Stück davon sample" ist wohl ein Zitat. Allerdings muss für ein Zitat die Quelle genannt werden, es darf nur ein kleiner Bereich zitiert werden, dieser muss unverändert wieder gegeben werden und das Werk indem das Zitat erscheint muss einen Zweck mit dem Zitat erfüllen (z.B. Waschmittel Werbung im Laufe der Zeit mit Tonzitaten). Nicht gerade, dass das man sich unter Sampling vorstellt.

Wo kriegt man nun das Recht für Sampling her. Einmal kann man den Urheber fragen. Andererseits gibt es Open Content Lizenzen von denen die Creative Commons am beliebtesten ist und für die es auch zwei Search Engines gibt: http://search.yahoo.com/cc und http://search.creativecommons.org/

Im Prinzip hilft übrigens auch verfremden nicht. Inspiration darf man sich aber von anderen Werken jederzeit holen. Es muss nur auch eine eigene Leistung - also das schaffen eines neuen Werks - erkennbar sein - nur nachspielen tuts auch nicht.

Ob andere sich an das Urheberecht halten oder nicht ist zum Glück nicht dein Problem. Wenn du es selbst vermeidest dagegen zu verstossen sind deine Chance im Wettberwerb nur noch höher.

b4n
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