Hallo alle zusammen,
kann mir einer von euch erklären inwiefern man eine z.B. im öffentlichen Radio
ausgestrahlte werbung einfach so samplen darf und wann ich mir ne genehmigung
vom komponisten holen muss bzw. wo das sample aufhört und der remix anfängt.
vielen dank für eure hilfe
dropsky
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Dann möchte ich nur wissen wie sich das unsere Regierung einmal vorstellt:
http://www.salzburg.gv.at/themen/ks/kultur/ausschr.htm#anc-elektonik
Elektronik Land Ausschreibung.
Werden sicher mehr Tracks abgegeben die dann Probleme bereiten könnten.
Werd einmal den Komponisten kontaktieren vielleicht kann man ja miteinander reden.
Das mit dem "wenn ich nur ein kleines Stück davon sample" ist wohl ein Zitat. Allerdings muss für ein Zitat die Quelle genannt werden, es darf nur ein kleiner Bereich zitiert werden, dieser muss unverändert wieder gegeben werden und das Werk indem das Zitat erscheint muss einen Zweck mit dem Zitat erfüllen (z.B. Waschmittel Werbung im Laufe der Zeit mit Tonzitaten). Nicht gerade, dass das man sich unter Sampling vorstellt.
Wo kriegt man nun das Recht für Sampling her. Einmal kann man den Urheber fragen. Andererseits gibt es Open Content Lizenzen von denen die Creative Commons am beliebtesten ist und für die es auch zwei Search Engines gibt: http://search.yahoo.com/cc und http://search.creativecommons.org/
Im Prinzip hilft übrigens auch verfremden nicht. Inspiration darf man sich aber von anderen Werken jederzeit holen. Es muss nur auch eine eigene Leistung - also das schaffen eines neuen Werks - erkennbar sein - nur nachspielen tuts auch nicht.
Ob andere sich an das Urheberecht halten oder nicht ist zum Glück nicht dein Problem. Wenn du es selbst vermeidest dagegen zu verstossen sind deine Chance im Wettberwerb nur noch höher.
b4n
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