mich würd ja brennend interessieren, wer dir das gesagt hat, dass unsere verfassung eine der besten der welt sein soll.
wieso ist es für dich ganz natürlich, dass du die verfassung nicht kennst?
hab sie mir nicht ganz durchgelesen, aber wichtige teile.
wie zB das hier:
http://www.idv.uni-linz.ac.at/b-vg/B-VG_1.htmeine aussage zu tätigen, dass unsere verfassung die beste der welt ist, halte ich schon mal für bedenklich. dazu müsste man erstmal alle durchgelesen haben. und das ist nicht gerade wenig. und ich bezweifle, dass dies die person getan hat, die du kennst.
Die österreichische Verfassung hat meiner meinung nach einen Geburtsfehler. Er liegt darin, dass man sich 1920 über ganz wichtige Fragen nicht einigen konnte. Über Grundrechte, wichtige Fragen der Kompetenzverteilung und die Bezirksverwaltung. man hat einfach das alte staatsgrundgesetz übernommen. Von Anfang an hat es auch verfassungsrechtliche Nebengesetze gegeben. Auch die Möglichkeit, in einfachen Gesetzen "Verfassungsbestimmungen" einzufügen, wurde geschaffen und dann in der Zweiten Republik oft eingesetzt. Irgendwann ist das Ganze dann explodiert. Im Jahr 1945 hat man ganz bewusst die Verfassung der Ersten Republik wieder in Kraft gesetzt, um die Kontinuität deutlich zu machen. Staaten wie Deutschland und Italien haben sich damals neue Verfassungen gegeben. Wir sind auf dem alten Bestand sitzen geblieben, der noch dazu unvollständig war.
Es hat sich dann ein verfassungsrechtliches Gestrüpp von Hunderten Verfassungsbestimmungen abseits der Verfassung entwickelt, sodass sich kaum noch jemand auskennt. das die wesentlichen Grundsätze der Verfassung dem großteil der bevölkerung nicht bekannt sind, wundert mich deshalb auch gar nicht.
ich denke, dass die verfassung für die allgemeinheit da sein soll. es hat wenig sinn, dass sich niemand mehr auskennt. genauso auch bei den gesetzen.
hierzu ein kleines beispiel, was mir gerade eingefallen ist, weil es vor kurzem so einen bundesheer tread gab:
Artikel 7. (1) Alle Bundesbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt,
des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen.
angenommen jemand verweigert den präsenzdienst. ich habe mal gelesen, dass das so jeder hunderste macht.
da müßte dann ja eigentlich nichts passieren. wäre nach meiner auffassung sonst verfassungswidrig.
natürlich weiß ich, dass auch drinnen steht, dass jeder männliche österreichische staatsbürger wehrpflichtig ist, aber dann kann man das zB mit dem geschlecht da nicht reinschreiben, so wie es jetzt ist.