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Vollansicht: Veranstaltung im Freien - Erfahrungsberichte, rechtliches
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stoneeh
Hi.

Hat von euch jemals wer eine Veranstaltung im Freien angemeldet? Mich interessieren hier lediglich persönliche Erfahrungsberichte, die rechtliche Lage in der Theorie ist mir vollkommen bekannt. Hier interessieren mich auch hauptsächlich Parties, Jugendveranstaltungen etc

Es geht um zwei Dinge.

1. Lärm. Diverse Lärmschutzverordnungen schreiben vor dass keine unnötige Lärmbelästigung zu erzeugen ist. D.h. ist das betreiben einer Beschallungsanlage im Freien sowieso im Prinzip illegal. Speziell nach 22:00 ist aber Nachtruhe, d.h. jeglicher Lärm zu vermeiden. Trotzdem spielts auf vielen Outdoor Parties üblicherweise bis 3, 4 Uhr richtig laut, und meistens wird erst nach Mitternacht richtig aufdreht wink.gif. Was sind da üblicherweise die Einschränkungen die einem von den Behörden auferlegt werden, wenn überhaupt?

2. Bewilligung für die Veranstaltungsbetriebsstätte: Nach §10 NÖ Veranstaltungsgesetz (bin mir sicher in anderen Bundesländer gibts ähnliche Vorschriften) muss auch für Veranstaltungen im Freien eine betriebsstättliche Genehmigung vorliegen, und demnach auch im Vorhinein angefordert werden. Habt ihr Veranstalter das überhaupt jemals gemacht, bzw wenn ja, gabs dabei Probleme, oder wurde alles ohne viel Umstände genehmigt?


Grüsse
Stoneeh

Xiberger
Zwar nur aus 2. Hand, aber hier in Kuhdorfhausen fand mal ein (für unsere Verhältnisse großes) Goafestival stadt. Da wurden von allen die im hörbereich wohnen Bewilligungen eingeholt, unter dem Namen "Freunde der Tanzmusik" Wenn alle Anwohner ihr OK geben und der Platz legal gepachtet ist, und sich Veranstalter, DJ's usw. nichts zu Schulden kommen lassen geht sowas, zumindest in Vorarlberg, absolut klar.

Wie das in anderen Bundesländern ist weiß ich natürlich nicht.
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