Ich weiss über die Hintergründe zwar nicht Bescheid, allerdings ist anzunehmen, dass es hier um eine dem amerikanischen "Crackhouse-Law" ähnliche Auslegung geht, wenn dem Dj nicht direkt Drogenhandel unterstellt wurde.
In einigen amerikanischen Bundesstaaten ist der Veranstalter dafür persönlich haftbar, wenn er/sie die Veranstaltungsräumlichkeiten zum Drogenkonsum/-handel überlassen. Sprich: Wird bei einer Polizeirazzia ein Drogenfund gemacht oder genügend Konsumenten b.z.w. Dealer erwischt, wird dem Veranstalter in Folge der Prozess gemacht, wobei das Strafmass bis zu Lebenslänglich sein kann.
Nachdem die indischen Behörden einer weniger westlich verseuchten Stadt mit westlichen Konzepten wie "Unschuldsvermutung" und "Folterverbot" wahrscheinlich etwas lockerer umgehen, werden die Herren der hiesigen Staatsgewalt immer finden was sie suchen. Ausserdem: Wer suchet, der findet, davon abgesehen: Gerade bei der Bekämpfung der Partykultur sind Schauprozesse und gewaltätige Veranstaltungsauflösung sehr beliebte Druckmittel um exemplarisch gegen eine ganze Szene vorzugehen.
Man erinnere sich an den Fall des britischen Drum n Bass Deejays, der in Dubai zu 4 Jahren verurteilt wurde (Dillinjah? DocScott? -weissgradned)
link zu crackhouse-law @cognitive liberty