Eines der bekanntesten Resultate des Bologna-Prozesses ist die Definition eines Systems von drei aufeinander aufbauenden Zyklen in der Hochschulbildung. Diese Zyklen werden in der
Bergen-Deklaration durch ein grobes Rahmenwerk von Qualifikationen und
ECTS-Credits definiert
[1].
- 1. Zyklus: typisch 180−240 ECTS-Credits. Meistens als Bachelor bezeichnet.
- 2. Zyklus: typisch 90−120 ECTS-Credits (Minimum 60). Meistens als Master bezeichnet.
- 3. Zyklus: Erfordert eigenständige Forschung. Meistens als Doktor bzw. PhD bezeichnet. Keine ECTS-Angabe, allerdings wird ein Arbeitsaufwand von 3–4 Jahren (Vollzeit-Beschäftigung) angenommen.
Die tatsächliche Benennung der Zyklen bleibt offen. Wie die jeweiligen akademischen Grade genannt werden (Bachelor, Bakkalaureat,
Licence,
Laurea …), hat keinen Einfluss auf ihre Kompatibilität zum Rahmenwerk; ein Zwang zur Umbenennung besteht daher nicht.
In
Österreich gibt es den akademischen Grad Diplom-... nur in den
IngenieurwissenschaftenDie
Diplomstudiengänge sollen im Zuge des
Bologna-Prozesses bis 2010 auslaufen. An ihrer Stelle wird das gestufte Studiensystem mit den Abschlüssen
Bachelor und
Master eingeführt.