ZITAT(henry.bootz @ 15 Jan 2008, 20:31 )
uff.....
wann erholen wir uns mal?
Der Weg zur Kur- und Heilbehandlung verläuft über österreichische Versicherungsträger im Allgemeinen gleich.
Die Kurbetriebe haben mit vielen österreichischen Versicherungsanstalten Vereinbarungen für eine Direktabrechnung von Kurmittelanwendungen.
Die Heilstollentherapie inklusive Anfang-, Zwischen- und Enduntersuchung kann bei Genehmigung
der Kasse direkt verrechnet werden.
Weitere notwendigen Unterlagen:
Da die Anforderungen für die Antragstellung bzw. Bewilligung einer Kur von Kasse zu Kasse unterschiedlich sind, empfehlen wir Ihnen, für detaillierte Informationen direkten Kontakt mit Ihrem Versicherungsträger aufzunehmen.
Die meisten Kassen, auch jene, wo keine Vereinbarung besteht,
gewähren Zuschüsse für die Gasteiner Kur!
Patienten, die einen Kostenzuschuss (Taggeld) über Antrag der Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter und Angestellten erhalten, können die angebotenen Kurmittel in Anspruch nehmen und mit der Versiche- rung verrechnen.
Bei Patienten mit privater Krankenversicherung genügt in der Regel ein vorheriges Gespräch mit der
Versicherung. Sollten Sie noch weitere Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.
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