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Vollansicht: Neue Zustimmung für Polizei-Trojaner
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Roman001
Die in der deutschen Koalition umstrittenen Pläne von Innenminister Wolfgang Schäuble [CDU] für Online-Durchsuchungen von Computern mit "Trojanern" finden nun auch in der SPD Zustimmung.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, sagte dem RBB-Inforadio am Samstag: "Ich halte die Online-Durchsuchungen für notwendig zur Aufklärung von schweren Straftaten oder auch zur Abwehr von schweren, großen Gefahren." Bisher waren die Schäuble-Pläne in der SPD weitgehend auf Ablehnung gestoßen.

Gesetzesänderung nötig
Wiefelspütz wies allerdings darauf hin, dass es für das Vorhaben derzeit keine ausreichende rechtsstaatliche Grundlage gebe. "Eine Rechtsgrundlage muss erst geschaffen werden, und das wird mit Sicherheit nicht hopplahopp gehen können. Das berührt schwerwiegende verfassungsrechtliche Fragen."

LINK ==> http://futurezone.orf.at/it/stories/184191/
Fischmaster3000
ich kann mir nicht vorstellen, dass das durchgeht .. das wäre ja dann ein dauerdurchsuchungsbefehl oda so.
da kann man ja gleich ein gesetz erlassen, dass jeder sein wohnzimmer per kamera überwachen lassen muss o_O

edit: und wenn, einfach linux installieren tounge.gif
eigengrau
Nachdem als Inhaber des PCs ein Anwesenheitsrecht während der Durchsuchung hat wird die Exekutive dafür eben diesen Meldung erstatten müssen bevor der Trojaner installiert wird. Sollten sich zu dem Zeitpunkt noch keine Beweise auf dem PC finden wird nacher keiner mehr so dumm sein welche auf den PC zu laden. Sollte es doch schon zuvor eine geben würde eine Beschlagnahmung des PCs oder der Datenträger reichen ev. im Zuge einer schon jetzt zulässigen Wohnungs-Durchsuchung (oder anderer Räumlichkeiten). Ein Trojaner zum Zweck einer Durchsuchung macht also eigentlich keinen Sinn.
antidote
Das Anwesenheitsrecht wäre mir neu. V.a. wirst beim großen Lauschangriff auch nicht um "Erlaubnis" gefragt.
Also ob da wirklich ein "hallo hier bin ich"-popup darauf aufmerksam machen wird, dass das BKA, der Verfassungsschutz oder sonstwer bei mir mitschnüffelt, wag ich doch sehr zu bezweifeln....

Wenn Deine Argumentation so stimmt, stimm ich Dir zu.
Aber es geht ja gerade darum, den Trojaner auch "schmuggeln" zu dürfen, deswegen wird perverserweise ja die Grundgesetzänderung / Verfassungsänderung diskutiert.

Schon komisch, offensichtlich hat man als deutscher Bundesinnenminister die Pflicht, komplett am Rad zu drehen..........
eigengrau
http://bundesrecht.juris.de/stpo/__106.html
QUOTE
Der Inhaber der zu durchsuchenden Räume oder Gegenstände darf der Durchsuchung beiwohnen.


Also zumindest als eine Erweiterung des Durchsuchungsrecht geht das dann nur so. Der Lauschangriff hat zwei Unterschiede:
1) Es ist keine Durchsuchung oder niemand bezeichnet es als solche
2) Er wird nicht auf persönlichem Eigentum durchgeführt, sondern in der Mitter der Übertragung

Wenn könnte man es nur mit dem Anbringen von Wanzen in Wohnungen (und ähnlichem) vergleichen. Da ist mir aber die rechtliche Lage nicht bekannt.
jklö karl
QUOTE(antidote @ 9 Apr 2007, 12:49 ) *
Das Anwesenheitsrecht wäre mir neu. V.a. wirst beim großen Lauschangriff auch nicht um "Erlaubnis" gefragt.
Also ob da wirklich ein "hallo hier bin ich"-popup darauf aufmerksam machen wird, dass das BKA, der Verfassungsschutz oder sonstwer bei mir mitschnüffelt, wag ich doch sehr zu bezweifeln....


ich kann mir das schon wunderbar vorstellen: "dies ist eine allgemeine online-personenkontrolle des bundeskriminalamtes - OK - ABBRECHEN"

wenn uns da nicht das "Durchgängig Elektronische Fahrgastinformations- und Anschlusssicherungs-System", kurz DEFAS zuvor kommt... lookaround.gif
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