ZITAT
Jetzt hat´s den Ersten erwischt
Erstmals ist in Deutschland ein junger Mann verurteilt worden, der illegal Musik über eine Internet-Tauschbörse angeboten hatte.
Der 23-Jährige müsse insgesamt 8.500 Euro Strafe und Schadenersatz zahlen, weil er tausende Musiktitel im Netz angeboten habe, teilte das Amtsgericht Cottbus mit.
Nach Angaben der deutschen Phono-verbände habe der Auszubildende über die Tauschbörse KaZaa die Musik ins Netz gestellt. Bei einer Durchsuchung seien 6.000 MP3-Dateien beschlagnahmt worden.
Der Internet-Provider hatte die Identität des Musikpiraten der Staatsanwaltschaft mitgeteilt.
Der junge Mann wurde in einem Blitzverfahren verurteilt. Dabei war zuerst die Mutter des Auszubildenden an einem Tag Anfang Mai von der Arbeitsstelle abgeholt worden worden, kurz danach sei ihr Sohn
ebenfalls zu Hause erschienen.
8.000 Euro Schadenersatz
Die Polizei habe neben den MP3-Dateien rund 100 Rohlinge mit weit mehr als 1.000 Musiktiteln beschlagnahmt. Der Mann sei dann am Nachmittag wegen seines geringen Einkommens zur Zahlung einer Geldstrafe von 400 Euro verurteilt worden.
Wenig später sei angesichts der umfangreichen Musikangebote außergerichtlich ein Schadenersatz von 8.000 Euro vereinbart worden. Außerdem müsse der Mann die Gerichtskosten tragen.
quelle: sueddeutsche.de
Erstmals ist in Deutschland ein junger Mann verurteilt worden, der illegal Musik über eine Internet-Tauschbörse angeboten hatte.
Der 23-Jährige müsse insgesamt 8.500 Euro Strafe und Schadenersatz zahlen, weil er tausende Musiktitel im Netz angeboten habe, teilte das Amtsgericht Cottbus mit.
Nach Angaben der deutschen Phono-verbände habe der Auszubildende über die Tauschbörse KaZaa die Musik ins Netz gestellt. Bei einer Durchsuchung seien 6.000 MP3-Dateien beschlagnahmt worden.
Der Internet-Provider hatte die Identität des Musikpiraten der Staatsanwaltschaft mitgeteilt.
Der junge Mann wurde in einem Blitzverfahren verurteilt. Dabei war zuerst die Mutter des Auszubildenden an einem Tag Anfang Mai von der Arbeitsstelle abgeholt worden worden, kurz danach sei ihr Sohn
ebenfalls zu Hause erschienen.
8.000 Euro Schadenersatz
Die Polizei habe neben den MP3-Dateien rund 100 Rohlinge mit weit mehr als 1.000 Musiktiteln beschlagnahmt. Der Mann sei dann am Nachmittag wegen seines geringen Einkommens zur Zahlung einer Geldstrafe von 400 Euro verurteilt worden.
Wenig später sei angesichts der umfangreichen Musikangebote außergerichtlich ein Schadenersatz von 8.000 Euro vereinbart worden. Außerdem müsse der Mann die Gerichtskosten tragen.
quelle: sueddeutsche.de
In einem Eilverfahren wurde der Filesharer aufgrund seines geringen Einkommens zu einem Bußgeld von 400 € verurteilt, und man einigte sich außergerichtlich auf eine Schadensersatzsumme von 8.000 €.
da kommt der typ im prinzip noch günstig davon, er zahlt momentan weniger pro song, nämlich ca. 1,33 €, als alle anderen die von den Portalen momentan saugen wo man bezahlen muss (außer itunes 0,50 € für einen song)