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> Eintrittsgeld versteuern?
Sebastian Benz
Beitrag 30 Jan 2009, 17:37
Beitrag #1


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Folgendes Gedankenspiel:
Ich mach einmal im Monat ein Festl, wofür ich ein paar Euros Eintritt verlange. Das Geld benutze ich um Deko zu kaufen, den DJs anstandshalber ein bisschen Aufwandsentschädigung zu zahlen, Benzingeld, mal neue Systeme, einen Lausprecher oder eingeschlagene Scheibe ersetzen, usw. Im Endeffekt verdiene ich nicht wirklich Geld, ich hab halt immer nen kleinen Betrag auf nem extra Konto, um für die nächste Party vorzustrecken. Ich bin auch nicht allein, sondern ich bin ein Verein und so wirklich Eintrittsgeld isses auch nicht, eher mehr so ein Mitgliedsbeitrag für eine Tages-Mitgliedschaft, auf's Festl darf nämlich nur wer Mitglied ist.

Muss ich die Einnahmen eigentlich versteuern? Oder irgendwie angeben, aufschreiben, ...

Ich würde mich hierzu über konstruktive Antworten freuen und habe auch eine Bitte an jene, die antworten: Nur, wenn man sich seiner Antwort sicher ist, diese auch posten. Kein ich glaube, keine vermutungen, kein ich hab gehört oder mir hat jemand erzählt bitte. Sonst haben wir hier wieder 10 völlig unterschiedliche Antworten und am Ende weiß niemand, wie es wirklich ist. Ich danke euch.

greez
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NiKaToR
Beitrag 30 Jan 2009, 17:53
Beitrag #2


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wenn ihr einen eintagesmitgliedsbeitrag verlangt u. eine ein/ausgabenrechnung führt, seid ihr auf der sicheren seite (nat. voraussetzung:no na ... der verein ist angemeldet)

also, wenn euer verein "in ordnung" geführt wird, braucht ihr auch keine steuern zahlen...ist ja "gemeinnützig" ...ihr dürft aber auch keinen gewinn machen (hast ja eh geschrieben)

http://www.bmi.gv.at/vereinswesen/gesetze_vereinsgesetz.asp
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Roman001
Beitrag 30 Jan 2009, 17:54
Beitrag #3


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nachdem sogar ne würstelbude die nen radio laufen hat zahlen muss, muss man selbst bei gratis eintrit zahlen

einfach mal bei der AKM und bei der vergnügungssteuer melden
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Sebastian Benz
Beitrag 30 Jan 2009, 17:59
Beitrag #4


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QUOTE(NiKaToR @ 30 Jan 2009, 17:53 ) *
wenn ihr einen eintagesmitgliedsbeitrag verlangt u. eine ein/ausgabenrechnung führt, seid ihr auf der sicheren seite (nat. voraussetzung:no na ... der verein ist angemeldet)

also, wenn euer verein "in ordnung" geführt wird, braucht ihr auch keine steuern zahlen...ist ja "gemeinnützig" ...ihr dürft aber auch keinen gewinn machen (hast ja eh geschrieben)

http://www.bmi.gv.at/vereinswesen/gesetze_vereinsgesetz.asp


danke für den Beitrag, so machen wir's eh.

QUOTE(Roman001 @ 30 Jan 2009, 17:54 ) *
nachdem sogar ne würstelbude die nen radio laufen hat zahlen muss, muss man selbst bei gratis eintrit zahlen

einfach mal bei der AKM und bei der vergnügungssteuer melden


hm, vielleicht zaht das der Locationbesitzer schon
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NiKaToR
Beitrag 30 Jan 2009, 18:05
Beitrag #5


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die würschtelbude is ja auch keine non-profit org!

akm is ja wieder ne andere baustelle ...
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Mr.Fish
Beitrag 30 Jan 2009, 18:46
Beitrag #6


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QUOTE(Eye D @ 30 Jan 2009, 17:59 ) *
hm, vielleicht zaht das der Locationbesitzer schon



darauf würd ich mich nich verlassen.
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Elektroklon
Beitrag 31 Jan 2009, 11:49
Beitrag #7


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Also du musst auf alle Fälle deine Einnahmen verbuchen und versteuern!
Denn solltest du auffliegen, dann ist das keine Kavaliersdelikt, sondern Steuerhinterziehung im "großen Stil", weil du dann als Unternehmer und nicht als Einzelperson gesehen wirst.

Und solltest du einen Verein gründen, musst du bedenken, dass du eine juristische Person brauchst. Also jmd. auf den der Verein läuft. Und diese Person ist dann für die Handlungen der Mitglieder (wie zB. Tagesgäste) u.a. mitverantwortlich.

Das Einzige, was bedenkenlos funktioniert ist, freiwillige Spenden zu verlangen und das als Künstlergage zu definieren.
Aber viele pfeifen natürlich auf die Gage und das willst du ja nicht (IMG:style_emoticons/default/hah.gif)

Also ich würd mich bei der Wirtschaftkammer informieren. Dort gibts gratis Auskünfte und Beratung.

Viel Glück, greetz
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BassSteppa
Beitrag 31 Jan 2009, 12:33
Beitrag #8


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also ich hab mich diesbezüglich die letzten monate erkundigt und grundsätzlich kann ich dir folgendes sagen:

die gestzliche lage ist von bundesland zu bundesland verschieden, oft auch schon von gemeinde zu gemeinde..

also bei uns in ibk isses so:

sobald es sich um eine veranstaltung mit "mechanischer musik" handelt und/oder dies eine "tanzveranstaltung" ist, kommst nicht um die versteuerung der eintrittsgelder rum und auch nicht um die akm..

da hilfts auch nicht nen verein zu gründen oder so..

hier kannst mal alles in bezug auf akm erfahren:

http://www.akm.co.at/

und was auch immer ganz wichtig ist: die akm immer vor der party anmelden, sonst ist es meist unmöglich die steuer auf die eintritte abzurechnen und man bekommt eine fette pauschale (die sich aufgrund der größe der location ergibt..)

und nicht meinen, man kommt so leicht um die akm herum.. auch wenn man bei denen nix anmeldet und die party auch bei der stadt/gemeinde nich gemeldet ist, hab ich schon vo parties gehört, wo dann ein veranstalter plötzlich ne fette rechnung im briefkasten hatte..
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g.
Beitrag 31 Jan 2009, 13:12
Beitrag #9


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ZITAT(BassSteppa @ 31 Jan 2009, 12:33 ) *
sobald es sich um eine veranstaltung mit "mechanischer musik" handelt und/oder dies eine "tanzveranstaltung" ist, kommst nicht um die versteuerung der eintrittsgelder rum und auch nicht um die akm..


stimmt nicht.
alle veranstaltungen mit eintritt müssen steuern abliefern, egal ob konzert, party, kabarett, eine band auftritt oder nur djs spielen - zudem müssen alle veranstaltungen bei der akm angemeldet, auch die wo kein eintritt verlangt wird.

(IMG:style_emoticons/default/satisfied.gif)

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BassSteppa
Beitrag 31 Jan 2009, 13:54
Beitrag #10


SnareCoreCrackHead
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muss man dann auch akm zahlen, auch wenn keine einnahmen erzielt wurden??
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g.
Beitrag 31 Jan 2009, 13:58
Beitrag #11


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ZITAT(BassSteppa @ 31 Jan 2009, 13:54 ) *
muss man dann auch akm zahlen, auch wenn keine einnahmen erzielt wurden??


ja.
sobald "geschützte" musik öffentlich aufgeführt wird, muss man zahlen (selbst wenn man nur telefonwarteschleifen abspielt).



Der Beitrag wurde von g. bearbeitet: 31 Jan 2009, 14:02
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Roman001
Beitrag 31 Jan 2009, 14:05
Beitrag #12


ELECTRONIC-MUSIC-FAN
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auch wenn es nur ein track am ganzen abend ist und von dem nur 4 takte gespielt werden
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eigengrau
Beitrag 31 Jan 2009, 14:33
Beitrag #13


BMFH
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QUOTE(g. @ 31 Jan 2009, 13:58 ) *
ja.
sobald "geschützte" musik öffentlich aufgeführt wird, muss man zahlen (selbst wenn man nur telefonwarteschleifen abspielt).


Ausser man umgeht alle Zwischenstationen und holt sich vom Künstler selbst die Erlaubnis es öffentlich aufzuführen. Am Beispiel der Creative Commons von der AKM bestätigt, allerdings wollen sie es sonst lieber verschweigen.
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techrise
Beitrag 3 Feb 2009, 09:05
Beitrag #14


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btw. als Verein ist man nicht automatisch gemeinnützig!
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Lady B.
Beitrag 3 Feb 2009, 12:52
Beitrag #15


.:[SOUNDFORCE EDITIONS]:.
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Tach Zusammen!!

@Techrise: Sehr richtig! Da gibts einige Auflagen zu erfüllen!

So easy ist das alles nicht wie VIELE oft denken...

Haben alles schon hinter uns und kann von daher ein (steuerliches) Lied singen!!! *lol*
Bei unserer Jahresfeier 2007 mit Kruse im Gusswerk, hatten wir einen Besuch vom Mobilen Einsatz Kommando des Finanzamt (KIHAB) da wir gleich 7 Mal (!!!) von einen Annonymen Mitstreiter, schriftlich angezeigt wurden... Am liebsten würd die Anzeige hier posten das jeder mal sieht wie grausam der liebe Neid sein kann... Anyway.
Gott sei Dank hatten wir wie immer, alles schön sauber beinander. Was wir im Jahr 2007 alles mit erleben mussten, das glaubt mir kein Mensch. Dann wurden wir noch bei der Wirftschaftskammer (Wettbewerbs Behörde) angezeigt und die sind auch gekommen kontrollieren... *pfh*

Wir sind auch ein Verein. Just for Info. Nun aber ein Gewerblicher Verein, das heisst natürlich Steuer abgeben. 10% vom Eintritt (UMST) und 20% Getränkesteuer. AKM und Vergnügenssteuer ist für uns Gang und Gebe, für jeden Event das selbe. Von der GKK und Mitarbeiter Anmeldung will ich erst gar nicht anfangen. Und das ist noch lange nicht alles.

Und die AKM muss man sehr wohl auch zahlen wenn kein Gewinn erzielt wurde... Das bei uns zb. bei einem Gusswerk Event um die 5.000€ ist. (6Jahresfeier im Mai 2008 knappe 7000€) Es wird bei uns in Salzburg daraus gerechnet wieviele Besucher waren - laut Vergnügenssteuer Abrechnung und dem Fassungsvermögen der Location.

Soviel zu Thema Veranstaltern und ihre "Großen" Verdienste... *lol* Man muss schon ein kleiner Freak sein das man sich das antut denk ich mir oft.... Was ja bei uns seit Jahren zu trifft... *g*

Have a nice day,

Lady (IMG:style_emoticons/default/music.gif)

Der Beitrag wurde von Lady B. bearbeitet: 3 Feb 2009, 13:03
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Delegoano
Beitrag 3 Feb 2009, 13:00
Beitrag #16


Delegoano
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die akm sollte sich aus dem clubgeschehen fernhalten, mit deren verrechnungsprinzip sind das die Raubritter des Kommerzes. Parties organisieren, damit Ötzi-Trotteln bei uns abcashen...
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technofreak65
Beitrag 3 Feb 2009, 18:11
Beitrag #17


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wir haben auch veranstaltungen über einen verein organisiert. da musst du nur ziemlich aufpassen, das finanzamt sieht das nicht so gerne, weil viele versuchen so um die steuer herum zu kommen. würde dir raten dich da ausgiebig zu erkunden und dein vorhaben abzusichern. kann dir dir ein steuerbuch für vereine empfehlen. da stehen die wichtigsten sachen drin, was du als verein darfst und was nicht.

wenn das finanzamt aber mitbekommt, dass du gewinn machst, ist der verein ganz schnell zu (IMG:style_emoticons/default/wink.gif)
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