technoboardLogo

Willkommen, Gast ( Anmelden | Registrierung )

 
Bookmark and Share Reply to this topicStart new topic
> Statutenfehler bei steirischen Vereinen, Vereinen drohen finanzielle Einbußen
RuuK
Beitrag 10 Jun 2006, 12:43
Beitrag #1


hääää?
********

Gruppe: Members
Beiträge: 1.879
Mitglied seit: 7-April 03
Wohnort: Wien
Mitglieds-Nr.: 1.530



ZITAT
  Vereinen drohen massive finanzielle Einbußen
Durch das seit 2002 geltende neue Vereinsgesetz droht zahlreichen steirischen Vereinen jetzt ein böses Erwachen: Ihnen droht der Verlust der Gemeinnützigkeit und dadurch großer finanzieller Schaden.
   
    17.000 steirische Vereine
Bis Ende Juni des heurigen Jahres müssen alle 17.000 steirischen Vereine ihre Statuten bei der Vereinspolizei bei der Sicherheitsdirektion bzw. bei den Bezirkshauptmannschaften abgeben. Gilt ein Verein als gemeinnützig, dann erspart er sich die Körperschaftssteuer in Höhe von 25 Prozent der Einnahmen.
   
   
    Fehlende Formulierung in Statuten
Auf Grund einer falschen Formulierung bei der Statutenvorlage, die sich viele Vereine von der Internet-Seite des Innenministeriums heruntergeladen haben, droht ihnen jetzt der Verlust der Gemeinnützigkeit, warnt die Obfrau der Zukunftsplattform Steirischer Vereine und Steuerberaterin Heike Stark:
   
    "Diese sind vereinsrechtlich absolut okay, aber die Auflösungsbestimmung ist falsch. Das heißt, diese Auflösungsbestimmung wird beim Finanzamt nicht anerkannt, und wenn sie das dem Finanzamt geben, müssen sie im Endeffekt Steuern zahlen."
   
   
    Kontrolle könnte Geld sparen
In dieser Vorlage fehlt bei der Auflösungsbestimmung eine Zusatzformulierung. Die richtige Auflösungsbestimmung müsste lauten: "Bei Auflösung des Vereines oder bei Wegfall des bisherigen begünstigten Vereinszweckes fällt das verbleibende Vereinsvermögen an eine Organisation, Verein, zur Verwendung für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Sinne der §§ 34 ff Bundesabgabenordnung".
   
    Da diese Formulierung allerdings in der Internet-Vorlage nicht vorhanden ist, erkennt das Ministerium den Verein nicht als gemeinnützig an, wodurch wiederum die Körperschaftssteuer fällig wird.
   
   
    Daher rät Heike Stark allen Vereinen, ihre Statuten noch einmal zu kontrollieren und wenn notwendig die Statuten entsprechend abzuändern.


quelle: ORF
Go to the top of the page
 
+Quote Post
Slavko Milosevic
Beitrag 10 Jun 2006, 12:46
Beitrag #2


Hardcoreposter
********

Gruppe: Members
Beiträge: 2.799
Mitglied seit: 10-January 03
Mitglieds-Nr.: 684



Ui, aufgepasst Shellbeachler...sonst kommt eine massive Kernölsteuernachzahlung auf euch zu (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/wink.gif)

Der Beitrag wurde von DJ George le Nagelaux bearbeitet: 10 Jun 2006, 12:52
Go to the top of the page
 
+Quote Post
TEKKNIK
Beitrag 10 Jun 2006, 12:53
Beitrag #3


objektophil
********

Gruppe: Members
Beiträge: 1.654
Mitglied seit: 22-November 04
Wohnort: 4040, Stahlstadt Linz
Mitglieds-Nr.: 4.967



uiuiui...

genau deshalb haben wir unsere statuten selbst verfasst und nix vorgefertigtes verwendet....

aber arg find ichs schon dass der verein dafür grade stehen muss weil ein fehlerhaftes formular downgeloaded haben,... frechheit eigentlich
Go to the top of the page
 
+Quote Post
« Vorhergehendes Thema · Web-Links & Internet · Folgendes Thema »
 
Bookmark and Share

Reply to this topicStart new topic
2 Besucher lesen dieses Thema (Gäste: 2 | Anonyme Besucher: 0)
0 Mitglieder:

 

- Vereinfachte Darstellung Aktuelles Datum: 29. April 2024 - 13:13


Copyright 2001 - 2014 technoboard.at
Die Texte geben die Meinung der Autoren und nicht unbedingt die des technoboard.at Teams wieder.
Alle fraglichen Inhalte werden auf Anfrage und alle gegen die BoardRegeln verstossenden Einträge automatisch entfernt (sobald sie bemerkt werden).
Kontakt: [email protected]

connected by: