Eigene Vinyls schneiden lassen... |
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Eigene Vinyls schneiden lassen... |
25 Apr 2004, 23:27
Beitrag
#1
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kaZantipianer Gruppe: Members Beiträge: 519 Mitglied seit: 30-January 02 Wohnort: Markersdorf - a little Kaff near St. Pölten Mitglieds-Nr.: 23 |
Bin grad beim Surfen auf ne tolle österreichische Seite gestoßen, wo man sich Platten schneiden lassen kann.
Man schickt ne CD oder ein Audiofile hin und die schneidens zum günstigen Preis auf Vinyl. Laut Homepage solln diese Vinyls genausolange halten, sogar noch besser sein als herkömmliche Platten. Weiters kann man viele unterschiedliche Formate auswählen (CD-Size, 7'', 10'', 12'', 14''). --> Dr. Dub Hat schon wer Erfahrungen mit dem Shop? |
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2 Aug 2004, 16:43
Beitrag
#2
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Newbie Gruppe: MemberS Beiträge: 6 Mitglied seit: 2-August 04 Wohnort: fieberbrunn / tirol Mitglieds-Nr.: 4.115 |
nachdem hier schon heftig diskutiert wird, eine "offizielle" einschaltung:
*** promotion **** du schickst oder mailst uns deine tracks (wav, cdr, mp3, md etc.) und wir schneiden deine eigene platte. dr. dub's platten haben folgende merkmale: - satte höhen & tiefe bässe - scratchbar, loops und battle tracks möglich - excellente haltbarkeit (keine "dubplates") - hergestellt auf analog equipment ohne digitales gezirpe - jeder track wird von uns mit roehren eq etc. vinyltauglich gemacht. http://www.drdub.com *** promotion end **** noch was: wir verwenden ausschliesslich analoge geraete im signalweg um "das feel" der platten so rueberzubringen wie wir wollen. bei fragen, bitte mail , oder checkt unsere website, da ist viel drauf was euch interessieren koennte. ps: rechtliches: "Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch sind gemäß § 53 Abs. 1 UrhG ausnahmsweise zulässig. Im einzelnen ist zu beachten: Es dürfen immer nur einige wenige Kopien angefertigt werden. Zulässig ist die Vervielfältigung nur für den privaten eigenen Gebrauch. Die Vervielfältigung ist nur zulässig, wenn der private Gebrauch auch tatsächlich bezweckt ist. Das ist nicht mehr der Fall, wenn die Vervielfältigung von vornherein mit der Absicht geschieht, die Kopie zu verkaufen, zu tauschen oder zu verschenken. Ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal des § 53 Abs. 1 UrhG ist, dass die Kopiervorlage rechtmäßig erlangt worden sein muß. Illegal erlangte CDs dürfen also auch nicht zum privaten Gebrauch kopiert werden. Zu beachten ist ferner, daß die einmal rechtmäßig hergestellten Vervielfältigungsstücke keinesfalls später verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden dürfen (§ 53 Abs. 6 UrhG). Das bedeutet, dass auch Kopien, die ursprünglich für den privaten Gebrauch hergestellt wurden, später nicht verkauft, verschenkt oder in der Öffentlichkeit abgespielt werden dürfen. " |
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