Bundespräsidentenwahl |
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Bundespräsidentenwahl |
31 Mar 2004, 10:04
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#1
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Dienstmann Gruppe: tb te@m Beiträge: 9.817 Mitglied seit: 31-December 01 Wohnort: Krems an der Donau Mitglieds-Nr.: 5 |
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1 Apr 2004, 11:33
Beitrag
#2
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Goddamn Hippie! Gruppe: Members Beiträge: 415 Mitglied seit: 29-September 03 Wohnort: Wien Mitglieds-Nr.: 2.416 |
so, nachdem hier soviel blödsinn gepostet wurde zum Thema "der Bundespräsident repräsentiert nur und hat keinen Einfluss blabla usw."
der sollte mal hier nachlesen: Der Bundespräsident hier einige Punkte frei herauskopiert: 1. Nach der Verfassungsnovelle von 1929 wird der Bundespräsident unmittelbar vom Volk gewählt und stellt somit ein politisches Gegengewicht zum Parlament dar (erstmals 1951). 2. Insbesondere bei der Ernennung des Bundeskanzlers ist der Bundespräsident rechtlich frei, aber faktisch an die Mehrheitsverhältnisse im Nationalrat gebunden. 3. Die wichtigsten Kompetenzen sind: Ernennung und Entlassung des Bundeskanzlers, der Bundesminister und der Staatssekretäre; Angelobung der Landeshauptmänner; Beurkundung des verfassungsmäßigen Zustandekommens von Bundesgesetzen; Einberufung und Auflösung des Nationalrats; Auflösung der Landtage; Oberbefehl über das Bundesheer; Vertretung der Republik nach außen, Abschluss von Staatsverträgen für Bund und Länder; Empfang und Beglaubigung der ausländischen diplomatischen Vertreter; Ernennung der Beamten des Bundes sowie der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs und des Verwaltungsgerichtshofs; Schaffung und Verleihung von Berufstiteln; Niederschlagung von Strafverfahren und Verfügung von Begnadigungen; Ehelicherklärung von Kindern. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Bundespräsident Notverordnungen erlassen. So und jetzt noch meine Meinung: 1. Benita wird sich freuen über die Macht, Schüssel wieder Kanzler werden zu lassen. 2. Benita und Oberbefehl über Bundesheer? 3. Wie siehts aus mit der Verfassung, sie kann alle Mitglieder bestimmen. Verfassungsänderungen sind dann ein leichtes Spiel für Schwarz-Blau 4. Gegengewicht zum Parlament? Haha! Die Benita wird zwar genauso wie der Fischer den Parteien den Arsch lecken, aber derzeit sind nunmal die Schwarzen an der Macht ... somit ist das Gegengewicht eindeutig Fischer! 5. und das ist die Höhe! Benitas Definition der Rechte eines Bundespräsidenten lest euch das durch ... es scheint als würde sie wirklich glauben, nur repräsentieren zu müssen ... keine Ahnung von nichts die Gute. 6. Gewährung von Ehrenrechten, usw. (Art. 65 Abs. 3 und die auf Grund dieser Bestimmungen erlassenen Gesetze, § 25 VÜG 1920) ... baba Homosexuelle! habt ihr das gewußt? (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/crazy.gif) 7. Ernennung der Richter ist meiner Meinung nach sehr wichtig! 8. Anordnung von Volksabstimmungen über Gesetzesbeschlüsse (46 Abs. 3, Art. 43, 44) .... ab jetzt dann keine Volksabstimmungen (z.B. Pension) mehr, die gegen Schwarz-Blau gehen ???? 9. Sie hätte dann die Macht über die Gesetze, denn sie muss es unterschreiben. Beurkundung des verfassungsmäßigen Zustandekommens der Bundesgesetze (Art. 47 Abs. 1) siehe auch Kompetenzen Schluss-satz: Jeder der glaubt, das ein Bundespräsident nur lächeln muss und auf Staatsbesuche geht, um unser Land zu repräsentieren, liegt voll daneben und zeigt, daß er keine Ahnung hat. (genau wie die Benita) so das wars, jetzt hab ich ein wenig herumgepisst. jetzt dürft ihr weitermachen (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/tounge.gif) ps: nehmt das alles nicht persönlich ... bin gerade in einer miesen Stimmung (IMG:http://www.technoboard.at/style_emoticons/default/lookaround.gif) |
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