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technoboard.at _ Computer, Hardware & Software _ Livestreams speichern

Geschrieben von: Screw Industries 17 Sep 2005, 12:29

Weiss jemand wie es geht, Livestremas zu speichern? Gibt es etwa Programme dafür?

Geschrieben von: dgve 17 Sep 2005, 12:38

Es gibt z.B. Plugins für Winamp. Du kannst aber auch mit diesem Programm hier http://www.xoteck.com/ripcast/ sehr komfortabel Streams rippen. Schaus dir mal an.

MfG cool.gif

Geschrieben von: Luke Kavis 17 Sep 2005, 14:38

frage am rande: ist oder wird das erst "illegal" durch irgendwelche blöden gesetze?

Geschrieben von: Screw Industries 20 Sep 2005, 16:12

ZITAT(dgve @ 17. Sep 2005, 12:38 )
Es gibt z.B. Plugins für Winamp. Du kannst aber auch mit diesem Programm hier http://www.xoteck.com/ripcast/ sehr komfortabel Streams rippen. Schaus dir mal an.

MfG cool.gif

Danke vielmals.

Geschrieben von: antidote 21 Sep 2005, 12:29

ZITAT(Luke Kavis @ 17. Sep 2005, 14:38 )
frage am rande: ist oder wird das erst "illegal" durch irgendwelche blöden gesetze?

ich kann nur von deutschland sprechen:

derzeit ist es noch legal. die meisten radioprogramme verwenden ja kein DRM, das man rein rechtlich nicht umgehen darf (was der einzige haken wäre).

[off topic: sogar von unverschlüsselten DVDs, die bei unbekannteren Filmen durchaus recht zahlreich sind, darf man sich entgegen der weit verbreiteten meinung eine "sicherheitskopie" machen.....die man auch seinem freundeskreis zugänglich machen darf.]

für private zwecke darf man so viel streamen wie man lustig ist, allerdings wird daran sicherlich noch was geändert........

Geschrieben von: Alpha600 21 Sep 2005, 15:51

Rechtlich ist ein Stream wie Radio zu behandeln. Demnach aufnehmen für persönliche Zwecke erlaubt.

Knacken im Prinzip auch erlaubt, weil IIRC das nur für Datenträger gilt. Die europäischen Gesetze gehen nicht soweis wie DMCA.

b4n

Geschrieben von: antidote 22 Sep 2005, 07:31

in diesem fall entscheidet nicht das medium über das recht, sondern die art des zur-verfügung-stellens. da radio inhalte "öffentlich zugänglich" (§19a UrhG) machen, tritt hier ein anderer Fall ein.

Wird vom Sendenden, also dem, der die Inhalte öffentlich zugänglich gemacht, ein Verschlüsselungsverfahren eingesetzt (also DRM, irgendwie kommen wir beide immer aufs selbe Thema, oder? tounge.gif ), darf auch dieses nicht umgangen werden.

Aber mal ehrlich: wo kein Kläger da kein Richter.

Aber "wirksame technische Schutzverfahren" dürfen so oder so nicht umgangen werden, egal ob von CD, DVD oder RadioStream.

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