sicher intressant für einige !!
Früher oder später kommt jeder, der sich als aktiver Musikschaffender mit Instrumenten wie Synthesizer, Sampler oder Computer beschäftigt, mit der Musikindustrie als Verwerter der eigenen musikalischen Ergüsse in Kontakt. Der Bandübernahmevertrag (BÜV) spielt dabei eine besondere Rolle.
Um diesen Artikel anschaulich zu halten, stelle ich das Thema an Hand eines branchenüblichen Mustervertrags des deutschen Musikverlegerverbandes dar. Bandübernahmeverträge ähneln sich unabhängig von den Vertragsparteien, sofern der Vertragsgegenstand der gleiche bleibt.
weiter gehts da >
http://www.amazona.de/content/storiesdiv/buef.htm
find i echt gut dass den link angegeben hast.is sehr nützlich!
thx
greetz cryo
bitte
sowas findet man sonnst eh fast nirgends !
vor allem das es den unterschied mit dem remix gibt!hab das nicht gewusst!
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